26.05.2010 - 4.8 Spielhallen in Hagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Niggemann erläutert und begründet die Vorlage.

 

Herr Buschkühl stellt die Frage nach der Fassade der Spielhallen. Die Fenster seien stets abgedunkelt.

 

Herr Sondermeyer merkt an, dass Spielhallen  bei aller Kritik eine gute Steuereinnahme

seien. Unabhängig davon betreibe mittlerweile jede Tankstelle Glücksspielautomaten und stelle somit für 24 Stunden eine Glückspieloase dar.

 

Herr Leisten fragt nach, ob es bei Schließung einer Spielhalle eine Form des Bestands-

schutzes gebe.

 

Frau Buddeberg begrüßt die Vorlagen TOP 4.8 bis 4.12. Eine Nachfrage nach § 13 Baugesetzbuch bestehe insofern, ob dieser Paragraph sich auch auf andere Belange beziehe und eine Einspruchs- und Mitwirkungsmöglichkeit nicht mehr bestehe.

 

Herr Niggemann weist auf die gesetzliche  Zulässigkeit von Spielhallen hin. Mit der Vorlage solle eine Steuerungsmöglichkeit geschaffen werden.

Bezüglich der Gestaltung der Fenster bestehen relativ wenig Einflussmöglichkeiten.

Bei Besitzer- oder Konzessionswechsel verbleibe es bei der Nutzungsgenehmigung.

Bei längerem Leerstand würde der Bestandsschutz rechtlich entfallen.

 

§ 13 schließt ein Beteiligungsverfahren nicht aus. Hier gehe es um die frühzeitige

erste Planung. Eine Bekanntmachung und vierwöchige Offenlegung der Pläne folge und und biete somit die Beteiligungsmöglichkeit.

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1427&TOLFDNR=103863&selfaction=print