21.04.2010 - 6.8 Antrag der BfHhier: Einrichtung von Anwohnerpar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 21.04.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 161 Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Zimmer erläutert, dass dem Empfehlungsbeschluss
der Bezirksvertretung Hohenlimburg in der Ratssitzung am 25.5.05 zur
Einrichtung von Bewohnerparkplätzen in der Oststraße nicht
gefolgt wurde. Das Bewohnerparken ist nicht über den Innenstadtbereich hinaus
auszudehnen. (Beschluss wurde in der BV Sitzung vom 22.6.05 ausgelegt)
Frau Zimmer weist daraufhin, dass hier allenfalls ein
Empfehlungsbeschluss an den Stadtentwicklungsausschuss und den Rat gefasst werden könne.
1.
Rechtsgrundlage
zum Bewohnerparken: §45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) und Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zu § 45 Abs. 1- 1e (StVO) vom 26.01.01 (BAnz. Nr. 21 vom
31.01.01, S. 1419, ber. 2001, S. 5206)
Demnach ist
die Anordnung von Bewohnerparkrechten nur dort zulässig, wo mangels privater
Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner
des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in
ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz
für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Die Straßenverkehrsbehörden ordnen die
Parkmöglichkeiten für Anwohner an. Die Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten sind
unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs, des vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen
Gegebenheiten festzulegen. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich
meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt.
Nach kurzem
Meinungsaustausch wird ein Empfehlungsbeschluss mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss:
Dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat wird empfohlen
Anwohnerparkplätze im Bereich Innenstadt für den Zeitraum zwischen 19 Uhr und 8
Uhr auszuweisen. Als Standorte werden die Bahnstraße (Seite an der Bahnlinie)
oder aber der hintere Bereich des Parkplatzes Rathaus/Eisdiele Panciera
vorgeschlagen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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155 kB
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