03.03.2010 - 5.6 Antrag der BfH-Sicherung eines unter Denkmalsch...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Thomys von der unteren Denkmalbehörde bedauert ebenfalls das Entfernen des Gemäldes in einer Nacht- und Nebelaktion durch den damaligen Pächter. Hier jedoch ordnungsbehördlich tätig zu werden mache keinen Sinn, die Wiederholungstat sei nicht gegeben, da der Pächter nicht mehr greifbar sei und kein Bußgeld festgesetzt werden könne, dass Erfolg verspräche. Die Forderung des Wiederherstellens des Denkmals sei nicht realisierbar und für eine Haftbarkeit hätte vorab der Wert des Denkmales bestimmt werden müssen.  Das zweite noch existente Gemälde stehe in Absprache mit dem Werkhof unter Beobachtung, auch bei erneuter Renovierung durch einen neuen Pächter.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Ohne Beschlussfassung

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1425&TOLFDNR=97499&selfaction=print