03.03.2010 - 5.6 Antrag der BfH-Sicherung eines unter Denkmalsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 03.03.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 161 Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Thomys von der unteren Denkmalbehörde bedauert ebenfalls das Entfernen des Gemäldes in einer Nacht- und Nebelaktion durch den damaligen Pächter. Hier jedoch ordnungsbehördlich tätig zu werden mache keinen Sinn, die Wiederholungstat sei nicht gegeben, da der Pächter nicht mehr greifbar sei und kein Bußgeld festgesetzt werden könne, dass Erfolg verspräche. Die Forderung des Wiederherstellens des Denkmals sei nicht realisierbar und für eine Haftbarkeit hätte vorab der Wert des Denkmales bestimmt werden müssen. Das zweite noch existente Gemälde stehe in Absprache mit dem Werkhof unter Beobachtung, auch bei erneuter Renovierung durch einen neuen Pächter.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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41 kB
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