03.03.2010 - 4.1 Anfrage der SPDStreupflichten/Reinigungspflicht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Voss teilt mit, dass er eine Antwort des HEB erhalten habe. Die Pflichten der Anlieger ergeben sich aus dem Paragraphen 1 Abs. 1 letzter Spiegelstrich und Paragraph 3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hagen. Hiernach sind die Anlieger verpflichtet auf der Straße einen 1,20 m breiten Weg vom Schnee zu befreien und zu streuen.

Herr Arnusch fragt nach der Oberen Isenbergstraße. Dort seien Parkflächen eingezeichnet. Er werde nachmessen, ob bei Einhaltung dieser vorgegebenen Breite die Parkflächen mitbetroffen seien.

 

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Anlagen zur Vorlage

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