20.01.2010 - 6.4 Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird vorgeschlagen, den beantragten Zuschuss in Höhe von 980,00 Euro zu bewilligen.

 

Herr Voss schlägt vor, den Beschluss über die Zuschussbewilligung wie folgt zu ergänzen:

Der Zuschuss in Höhe von 980,00 Euro wird an den Antragsteller nur ausgezahlt,

wenn er bis zum 15. Juni 2010 nachgewiesen hat, dass die Finanzierung des Vorhabens (Anschafffung einer Wiederbelebungspuppe) gesichert ist.

Erfolgt der Nachweis nicht termingerecht wird die Bezirksvertretung über den Zuschuss

anderweitig verfügen.

Der Anspruch des Antragstellers auf Auszahlung des Zuschusses würde dann nicht mehr bestehen.

 

Gegen den Vorschlag bestehen keine Einwände.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg gewährt der  DLRG Ortsgruppe Hohenlimburg 

aus ihren bezirksbezogenen Mitteln nach § 37 Abs. 3 GO NRW einen

Zuschuss in Höhe von

 

                                             980,00 Euro

 

 

für die Anschaffung einer Wiederbelegungspuppe lt. Antrag vom 24.12.2009.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage