01.12.2010 - 7.8 Errichtung eines Autohofes auf dem Grundstück W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 01.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Einleitend verweist Herr Kohaupt auf die weitere Beratungsfolge
und macht auf die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 14.12.2010 aufmerksam.
Herr Schumacher geht auf
die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Autohofes auf dem Grundstück der
Wandhofener Straße 1 ein. Er macht deutlich, dass es sich um den Einstig in ein
weiteres Verfahren handle. Planungsrechtlich sei eine Nutzung eines Autohofes
auf der Grundstücksfläche grundsätzlich erlaubt. Jedoch seien auch die Belange der
Bürger zu berücksichtigen.
Um auch weiter anstehende Verkehrsbelastungen zu vermeiden, arbeiteten
der Landesbetrieb NRW und das Autobahnamt in Hamm bereits jetzt an
Lösungsmöglichkeiten sehr eng zusammen.
Bevor weiter geplant werden könne, müsse erst ein Verkehrsgutachten
vorliegen. Herr Schumacher macht deutlich, dass ein Bauantrag erst genehmigen werden
könne, wenn alle planungsrechtlichen Dinge geprüft und geklärt seien. Zur Zeit
werde geprüft, inwieweit die jetzige Leistungsfähigkeit des
Verkehrsknotenpunktes verbessert werden könne. Zu den weiteren Verfahrensschritten
gehöre auch ein Lärmgutachten.
Es sei eine mit einer Signalanlage versehene Zu- und Ausfahrt angedacht.
Diese sei so zu planen, dass eine in sich geschlossene leistungsfähige
Abwicklung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens möglich sei.
Herr Schumacher geht auf die angesprochene Problematik zur
Feinstaubbelastung ein und fügt hinzu, dass er wegen der guten offenen Lage des
Grundstückes keine erhöhte Luftbelastung erwarte.
Man sei bemüht, gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen NRW die verschieden
Varianten einer veränderten Zufahrtregelung zu klären und zu erarbeiten.
Aus planungsrechtlicher Sicht sei eine Wertminderung bei Grundstücken und
Häusern nicht gegeben.
Nach Angaben des Investors würden in Spitzenzeiten nur ca. 30 zusätzliche
LKW `s den Bereich belasten.
Herr Löher zeigt sich überrascht,
dass im Bereich der Wandhofener Straße eine Errichtung von Zufahrten möglich
sei. In der Vergangenheit sei dieses aus Gründen von Umleitungsstrecken für die
Autobahn nicht genehmigt worden.
Herr Schumacher entgegnet,
dass ein Autohof eine überregionale Bedeutung habe und aus diesem Grund der
Landesbetrieb Straßen NRW einer weiteren Einfahrt positiv gegenüber stehen würde.
Abschließend weist Herr Kohaupt nochmals darauf hin, dass man sich
am Anfang eines Planungsverfahrens befinde. Er fordert die Bürgerinnen und
Bürger auf, sich konstruktiv an dem Verfahren zu beteiligen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
374,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
957,5 kB
|
