01.12.2010 - 7.4 Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen, Anstal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 01.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann teilt
mit, dass nach einer rechtsverbindlichen Klärung durch die Finanzverwaltung
eine Umwandlung der Stadtentwässerung in einen „Wirtschaftsbetrieb Hagen“
auch rückwirkend erfolgen könne.
Herr Fritzsche merkt an,
dass für seine Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe. Da noch zahlreiche Unklarheiten
und Bedenken ausgeräumt werden müssten, sehe er die Beratung als 1. Lesung
an.
Herr Heiermann schlägt
vor, dem Haupt -und Finanzausschuss zu folgen und die Beschlussfassung an den
Rat der Stadt Hagen zu verweisen.
Herr Gerbersmann macht
deutlich, dass es zu Verzögerungen in
der Beratungsfolge kommen würde, wenn die Beratung als 1. Lesung angesehen
werde. Er schlägt vor, einen Vorbehaltsbeschluss zu fassen.
Herr Fritzsche sieht keine
Notwendigkeit, den Übergang und das Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2011 umzusetzen.
Aus Sicht von Herr Gerbersmann
sei das Haushaltssicherungskonzept ein Grund dies möglichst zeitnah zu
ändern.
Herr Kohaupt schlägt vor,
sich der Beschlussfassung der BV-Haspe anzuschließen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen – Nord sieht die Beratung als 1. Lesung
an.
Bis zur erneuten Beratung sollen
die erforderlichen Bescheinigungen der Bezirksregierung und des Finanzamtes
vorliegen.
Auf Seite 22 / 23 der vorgesehenen Satzung – Synopse ist der
Widerspruch hinsichtlich der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Hagen –
Nord zu § 37 GO NW und § 10 der Hauptsatzung der Stadt Hagen zu klären.
Anlagen zur Vorlage
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