03.11.2010 - 7.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/09 (612)–...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 03.11.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fritzsche erklärt,
dass er grundsätzlich mit der geplanten Bebauung kein Problem habe, er die
Verfahrensweise jedoch beanstande. Er
bemängelt die sehr enge Beratungsfolge der verschiedenen Gremien und führt aus, dass es wünschenswert
gewesen wäre, wenn der Umweltausschuss in die Beratungsfolge mit einbezogen
worden wäre.
Er möchte geklärt wissen, ob die Durchführung der vorgeschriebenen
Maßnahmen, wie z.B. die Reinigung der Nistkästen, durch die Verwaltung
kontrolliert werde.
Herr Schumacher entgegnet,
dass die Einhaltung der Verträge wie z.B. von Ersatzmaßnahmen seitens der
Verwaltung zu kontrollieren seien.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 14.05.2009 die Veränderung des Plangebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße–.
Die Einbeziehung des Flurstücks
196 erfolgt aufgrund der Abstimmung des Vorhabenträgers (Arch. Sommer) mit der
Eigentümerin des Flurstücks und auf Antrag der von den Vorhabenträgern zur
Durchführung des Vorhabens gegründeten "Vorhabenträger Baugebiet Lönsweg /
Fritz–Reuter–Straße Sommer
–Schäfer – GbR" vom 07.06.2010. Das Einverständnis der
Eigentümerin des einzubeziehenden Grundstücks liegt schriftlich vor.
Die geringfügige Änderung des Plangebiets im südlichen Bereich des Vorhabengebietes berücksichtigt das Herausteilen eines Garagengrundstücks aus dem Vorhabengebiet.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die
Flurstücke 196 (tlw.), 545, 877 (tlw.) und 878
(tlw.), Flur 16, Gemarkung Boele sowie die Flurstücke 16 und 584 (Hervorgegangen aus Flurstück 580 durch Herausteilung des
Flurstückes 583 (Garagengrundstück)) Flur 15, Gemarkung Boele.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser
Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße– einschließlich der Begründung vom 27.09.2010 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Die
Begründung vom 27.09.2010 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Von einer Umweltprüfung, dem
Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB
abgesehen.
Nächster
Verfahrensschritt:
Die
öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7/09
(612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und
Fritz–Reuter–Straße– soll im 4.
Quartal 2010 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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