26.05.2010 - 7.2 Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Goldbach gibt Erläuterungen zur ungewöhnlichen Beratungsfolge der Vorlage. Er merkt an, dass bis zum 30. Juni 2010 die Anträge beim Landesjugendamt gestellt werden müssen, damit mit den Bundesmittel zu rechnen sei. Er fasst den Inhalt der Vorlage zusammen und weist darauf hin, dass die vorliegende Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung die von der Landesregierung bis 2013 festgelegte Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren in Höhe von 32% auch für Familien in Hagen, erreicht werde. Dies sei dem erfolgreichen Bemühen aller Beteiligten zu verdanken

 

Herr Kohaupt betont, dass es generell nicht erstrebenswert, sei im Kinder und Jugendbereich Einsparungen vorzunehmen, die finanzielle Lage und Demografische Entwicklung in Hagen keine andere Vorgehensweise erlaube.

Herr Kohaupt erkundigt sich, ob die Umwandlung der Betreuungsplätze für Kinder über 3 Jahren in Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren weiterhin aus kommunalen Mitteln getragen werden müsse, oder es Bestrebungen seitens der Bundes- oder Landesregierung gebe,  diese Kosten zu tragen.    

 

Herr Gerbersmann entgegnet, dass man immer bemüht gewesen sei, die Landes- bzw. Bundesmittelvorgabe im Wesentlichen mit bestehenden Mitteln zu realisieren. Trotz aller Berücksichtigungen und Überlegungen kämen auf die Stadt Hagen Mehrkosten zu. Aufgrund der demografischen Entwicklung hätte die Möglichkeit bestanden,  durch Einsparungen der Kindergartenplätze Kosten einzusparen durch die Vorgabe der Umwandlung der Betreuungsplätze für unter 3jährige sei eine Einsparung jedoch nicht möglich.

 

Herr Löher möchte wissen, ob es Veränderungen im Personaleinsatz geben werde.

 

Herr Goldbach entgegnet, dass es in kommunalen Einrichtungen zu keinen Entlassungen des Personals kommen werde. Es sei sogar davon auszugehen, dass es in den kommenden Jahren zu Engpässen kommen könne,  geeignetes Personal zu finden.

 

Herr Kohaupt fügt hinzu, dass es auch bei kirchlichen Trägern keine Kündigungen geben werde. Das Fachpersonal  werde nach “Bedarf“ in den Einrichtungen eingesetzt.

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Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.                  Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie dargestellt zur Kenntnis.

2.                  Die Planung wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.

3.                  Bei Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den genannten freien Trägern Förderverträge über die Zahlung freiwilliger Leistungen zu schließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1419&TOLFDNR=103165&selfaction=print