10.03.2010 - 6.1.4 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NW...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Panzer regt an, in Zukunft Veranstaltungen nicht mit einem Festbetrag zu unterstützen, sondern den Veranstaltern  nur eine Ausfallbürgschaft zuzusagen.  

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW einen Betrag in Höhe von

 

                        *1.500 Euro

und eine Ausfallbürgschaft von        * 1.000 Euro

 

zur Unterstützung der kulturellen Angebote auf dem Stadtteilfest in Hagen-Vorhalle am 12.06.2010 zur Verfügung.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1417&TOLFDNR=97866&selfaction=print