27.01.2010 - 7.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schumacher verweist auf die  bereits in der letzten Sitzung der BV angesprochenen offenen Punkte und Fragen, die sich aus der Vorlage ergeben haben. Nur der Vorhabenträger könne zu den Kosten, der Finanzierung sowie der Kanal- und Straßenbauangelegenheit exakte Auskunft geben.

Der Waldabstand sei ein sehr wichtiger Punkt, da der Waldabstandserlass aufgehoben sei. Seit einigen Jahren bestehe keine generelle Regelung zur Einhaltung von Waldabständen mehr.  Das Rechtsamt sei gebeten worden, zu prüfen, wie weit die Verkehrssicherungspflicht  bezüglich des Waldes  bei einer Wohnbebauung gehe. Da die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt liege, werde die Straße „Erlhagen“ durch das Forstamt regelmäßig überprüft. Wenn nach entsprechender Prüfung die Aussage des Rechtsamtes zum Abstand des Waldes ausreiche, stünde aus Sicht der Verwaltung einer Wohnbebauung nichts im Wege.

 

Herr Saborowski ergänzt, dass zur Kostensituation zurzeit nicht öffentlich beraten werden könne. Die Grundstückseigentümergemeinschaft sei über die anzufallenden Kosten informiert worden.

 

Herr Panzer erörtert die Problematik zum Planbaugebiet. Weiterhin bemängelt er, dass in der Verwaltungsvorlage keine ausführlichen Erläuterungen zum Waldabstand dargestellt seien. Er könne der Vorlage so nicht zustimmen.

 

Herr Schumacher geht auf die Anmerkungen und Bedenken von Herrn Panzer ein

Und verweist insbesondere auf den noch vom Rechtsamt ausstehenden Bericht. Die landschaftsrechtlichen Punkte seien geprüft worden.

 

Herr Heiermann schließt sich den Äußerungen von Herrn Panzer an und fügt hinzu,  dass die unter Artenschutz stehenden Tiere und Pflanzen zu berücksichtigen seien.  Weiterhin müssten vor Erwerb eines Grundstückes die Vor- und Nachteile bekannt sein.

 

Herr Gerbersmann weist darauf hin, das auf Seite 4 der Vorlage die von Herrn Panzer abschließende Stellungnahme  zu eingegangen Anregungen und Bedenken erst in dem Verfahrensschritt erfolgen werden, in dem sie notwendig und vorgeschrieben seien. 

 

Herr Hennemann merkt an, dass ein privater Investor im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Erschließungsplanungen verantwortlich sei. Aus seiner Sicht seien die Bedenken ausgeräumt und man könne über die Vorlage abstimmen.   

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes um die Straßenfläche der Straße Erlhagen und den Bereich der Einleitungsstelle des Oberflächenwassers im Wald.

Das Plangebiet ist im ausgehängten Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Zu b)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2/07 (589) – Wohnen am „Erlhagen“ – einschließlich der Begründung vom 23.11.2009 nach
§ 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord zwischen der Straße Erlhagen und dem Baugebiet Fley-Erlhagen.

Er umfasst im Einzelnen die Flurstücke, Gemarkung Fley, Flur 4, Flst. 147, 148, 170, 184 teilw. 188 und 189 sowie Flst. 759 (teilw.) der Flur 9 in der Gemarkung Boele.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nach Durchführung der öffentlichen Auslegung im Sommer 2010 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

   8

Dagegen:

   3

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1416&TOLFDNR=93941&selfaction=print