02.12.2010 - 6.7 Fortschreibung des Windkraftkonzeptes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Anhand einer Powerpoint-Präsentation informieren Herr Bleja vom Fachbereich für Stadtentwicklung und Stadtplanung sowie Herr Dr. Bohrer von der Mark E ausführlich zur Fortschreibung des Windkraftkonzeptes.

So wird zum Einen der aktuelle Stand der Windkraftnutzung dargestellt. Das einst erarbeitete Standortkonzept habe sich bewährt. Die Standorte seien alle belegt und arbeiten wirtschaftlich. Im regionalen Vergleich werde in Hagen die Windkraft schon sehr intensiv genutzt.

 

So gebe es neue Anfragen zu weiteren Anlagen, die kyrillgeschädigte Waldflächen

und den Stadtbezirk Eilpe/Dahl betreffen.  

Des Weiteren haben die Energieversorger den gesetzlichen Auftrag, den Einsatz erneuerbarer Energien drastisch zu steigern. Die Landesregierung habe einerseits angekündigt, diesen Anteil an Stromversorgung von derzeit 3% auf 15% bis 2010 auszubauen und andererseits den Windenergieerlass zu überarbeiten. So sollen zukünftig Waldflächen kein Tabu mehr für solche Anlagen darstellen. Demzufolge würden sich für die Stadt Hagen weitere Potentiale ergeben.

Eine Fortschreibung mache nur dann Sinn, wenn der bisherige Erlass entsprechend geändert werde. Die Fachverwaltung empfehle demnach, dass wenn weitere Standorte gewollt sind, diese nur auf der Grundlage einer neuen Planung durchzuführen.

 

Rückfragen dazu werden entsprechend beantwortet.

 

Herr Grzeschista weist darauf hin, dass der aufgehängte Plan bezüglich der angefragten Standorte nicht mit dem in der Vorlage übereinstimmt.

 

Dies sei richtig, so Herr Bleja, die heute mitgebrachte Karte stelle die neueste Entstehung der Standorte dar, welche die Mark E in ihrer Entwicklung habe.

 

Herr Bohrer von der Mark E berichtet, dass man bereits seit einigen Monaten mit Herrn Bleja zusammenarbeite, um in Hagen die Voraussetzungen für mehr Windkraft zu  schaffen. So habe man sich für die nächsten zehn Jahre vorgenommen, die Windkraft massiv auszubauen und 350 Millionen Euro darin zu investieren. Davon so viel wie möglich in dieser Region, um sich als Regionalversorger zu stärken. Ferner könne regional deutlich mehr an Eigenleistungen erbracht werden.

Aktuell informiert Herr Bohrer zudem über einen parlamentarischen Abend in Düsseldorf zum Thema Windkraft in Nordrhein-Westfalen. So werde der Windkrafterlass derzeit überarbeitet. Das Waldtabu werde fallen, ferner sei die Höhenbegrenzung auf derzeitig 100 m überholt.

Um überhaupt weiterhin die Windkraft ausbauen zu können, müsse die Kommune auch die Möglichkeiten dazu schaffen. So habe man bereits eine Menge Analysen und Flächenauswertungen angestellt und sei bereit, diese den Kommunen zur Verfügung zu stellen, sodass am Ende entsprechende Flächen ausgewiesen werden können, die realisierbar sind und die Windkraft fördern.

Ferner wurde aufgezeigt, welchen Flächenbedarf die Errichtung einer solchen Anlage benötigt. Mittlerweile, so Herr Bohrer, befinde sich der aktuelle Stand bei fast 200 Höhenmetern. Bevor man sich für die Ausweitung neuer Anlagen entscheide, müsse gemeinsam mit dem Netzbetreiber überlegt werden, wo Netzanschlüsse wirtschaftlich sichergestellt werden können.

 

Fragen dazu werden entsprechend beantwortet.

 

Einerseits wird eine ablehnende Haltung zu weiteren Anlagen geäußert.

Andererseits vertritt man die Auffassung, den positiven Fortschritt bezüglich der erneuerbaren Energien entsprechend anzunehmen, den Prozess aber aktiv mit zu gestalten und mit zu bestimmen.

Darüber hinaus möge man bei möglichen zukünftigen Anlagen darauf achten, dass der Betreiber für verursachte Schäden auf Straßen und Wegen aufkomme, die durch den Bau solcher Anlagen entstanden sind. Das beinhalte sowohl vor Baubeginn den Straßenzustand festzustellen als auch nach Beendigung der Arbeiten.

 

Weiteren Diskussionsbedarf gibt es nicht.

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, das der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes zugrunde liegende Windkraftkonzept unter Einbeziehung von Waldflächen nach Änderung der rechtlichen Voraussetzungen (Windenergieerlass) fortzuschreiben.

 

Nächster Arbeitsschritt ist die Einleitung der FNP-Änderung im I. Quartal 2011

(in Abhängigkeit von der Änderung des Windenergieerlasses).

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 0