02.12.2010 - 5.2 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Do., 02.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Zoernack, Hauptgeschäftsführer und Liegenschaftsverwalter vom TSV
Fichte Hagen, teilt ergänzend zum Zuschussantrag mit, dass die vereinseigenen
Sportanlagen jedes Jahr sehr viel Geld kosten.
So habe man vor 10 Jahren in Eigenregie den damals desolaten Fußballplatz
an der Wörthstraße zu einem modernen Kunstrasenplatz umbauen lassen. Dafür
zahle man noch bis 2015. Natürlich fallen immer wieder Reparaturen an. Die
notwendig gewordene Erneuerung des Maschendrahtzaunes konnte finanziell auch nicht
auf einmal gestemmt werden, sodass in Teilbereiche gegliedert wurde. Hier
bedankt sich Herr Zoernack nochmals ausdrücklich bei der Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl für die bisherige großzügige Unterstützung. Nun fehlen noch knapp 40
m Zaun, welchen sich der TSV Fichte aufgrund der finanziellen Lage nicht
ermöglichen könne. So schließe der TSV Fichte den Haushalt auch in diesem Jahr
mit einem Minus ab. Dies werde zunächst bis 2015 so bleiben.
So stehe die Frage im Raum, ob und wenn ja, mit welcher finanziellen
Unterstützung die Bezirksvertretung den TSV Fichte unterstützen werde. Ein
kleiner Teil könne vielleicht mit Rücksprache der entsprechenden Firma in das
kommende Jahr geschoben werden.
Herr Schulz schlägt für die SPD-Fraktion einen Betrag in Höhe von 5.500
Euro vor.
Dagegen werden keine Einwände erhoben.
Herr Zoernack bedankt sich im Namen des TSV Fichte Hagen.
Diskussionsbedarf besteht nicht, sodass wie folgt beschlossen wird:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen
Mitteln dem TSV Fichte Hagen einen Betrag in Höhe von
5.500
Euro
zur Erneuerung des Maschendrahtzaunes am vereinseigenen Sportplatz zur
Verfügung.
Der Zuschuss wird bis zum 17.12.2010 befristet. Die Umsetzung der
Maßnahme und das Abrufen des Zuschusses mit der Vorlage der
Verwendungsnachweise sind bis dahin sicher zu stellen. Ansonsten gilt der
Zuschuss als widerrufen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
