02.12.2010 - 5.2 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Zoernack, Hauptgeschäftsführer und Liegenschaftsverwalter vom TSV Fichte Hagen, teilt ergänzend zum Zuschussantrag mit, dass die vereinseigenen Sportanlagen jedes Jahr sehr viel Geld kosten.

So habe man vor 10 Jahren in Eigenregie den damals desolaten Fußballplatz an der Wörthstraße zu einem modernen Kunstrasenplatz umbauen lassen. Dafür zahle man noch bis 2015. Natürlich fallen immer wieder Reparaturen an. Die notwendig gewordene Erneuerung des Maschendrahtzaunes konnte finanziell auch nicht auf einmal gestemmt werden, sodass in Teilbereiche gegliedert wurde. Hier bedankt sich Herr Zoernack nochmals ausdrücklich bei der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl für die bisherige großzügige Unterstützung. Nun fehlen noch knapp 40 m Zaun, welchen sich der TSV Fichte aufgrund der finanziellen Lage nicht ermöglichen könne. So schließe der TSV Fichte den Haushalt auch in diesem Jahr mit einem Minus ab. Dies werde zunächst bis 2015 so bleiben.

So stehe die Frage im Raum, ob und wenn ja, mit welcher finanziellen Unterstützung die Bezirksvertretung den TSV Fichte unterstützen werde. Ein kleiner Teil könne vielleicht mit Rücksprache der entsprechenden Firma in das kommende Jahr geschoben werden.

 

Herr Schulz schlägt für die SPD-Fraktion einen Betrag in Höhe von 5.500 Euro vor.

 

Dagegen werden keine Einwände erhoben.

 

Herr Zoernack bedankt sich im Namen des TSV Fichte Hagen.

 

Diskussionsbedarf besteht nicht, sodass wie folgt beschlossen wird:  

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln dem TSV Fichte Hagen einen Betrag in Höhe von

 

                                                            5.500 Euro

 

zur Erneuerung des Maschendrahtzaunes am vereinseigenen Sportplatz zur Verfügung.

 

Der Zuschuss wird bis zum 17.12.2010 befristet. Die Umsetzung der Maßnahme und das Abrufen des Zuschusses mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicher zu stellen. Ansonsten gilt der Zuschuss als widerrufen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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