02.12.2010 - 6.6 Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen, Anstal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Do., 02.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schwemin informiert darüber, dass die Vorlage noch Punkte enthalte,
die einer weiteren Klärung bedürfen. Eine wesentliche Fragestellung zur
Möglichkeit des beschriebenen Betriebes sei die Klärung zur angefragten
rechtsverbindlichen Auskunft des Finanzamtes. Diese ziele darauf ab, eine
Steuerpflicht des Betriebes gewerblicher Art zu vermeiden. So gehe man derzeit
davon aus, dass das Finanzamt die dort vorgegebenen Übertragungen bezüglich der
Steuer unschädlich beantworten werde.
Eine Anfrage des Finanzamtes zu einzelnen Punkten werden derzeit
konkretisiert und deren Beantwortung voraussichtlich in der kommenden Woche vorgenommen.
Ob bis zum vorgesehenen Beschluss des Rates am 16.12. eine
rechtsverbindliche Auskunft vorliege, könne Herr Schwemin nicht beantworten.
Sollte dies nicht der Fall sein, so sei geplant, die beabsichtigte Erweiterung
im ersten Quartal des kommenden Jahres rückwirkend zum 01.01.2011 zu
beschließen.
Ferner sei für die Erweiterung des bisherigen Betriebes eine
Satzungsänderung erforderlich. So sei vorgesehen, die Kompostierungsanlage als
eigene Aufgabe wahrzunehmen, weil dort Gebühren- als auch Satzungsrecht
bestehe. Dies soll bis zur Beschlusslage ebenfalls entsprechend geändert
werden.
Ferner seien fälschlicherweise bestimmte Punkte betreffend der
Zuständigkeiten des Rates und der Bezirksvertretungen mit in die
Satzungsänderung aufgenommen worden (hier: §10 Abs. 5 der neuen Fassung, in der
als Anlage aufgeführten Synopse zur Vorlage auf den Seiten 22 und 23). Hier
soll es bei den bisherigen Regelungen verbleiben.
Ein weiterer offener Punkt sei der, dass nach § 7 Abs. 2 der
Kommunalunternehmensverordnung ein Ausgliederungsbericht zur Verlagerung des
Vermögens aus dem Haushalt in das Unternehmen beizufügen ist. Das betreffe im
Wesentlichen die Liegenschaften, auf denen der Wald mit den entsprechenden
Aufbauten liege. Dazu werde gegenwärtig eine Anlage erarbeitet, die als
Ergänzung zum § 14 bezüglich des Stammkapitals mit aufgenommen werde.
Nicht abgeschlossen zum Thema Satzungen sei ferner das Anzeigeverfahren
bei der Bezirksregierung in Arnsberg. Dies könne aber auch erst formal zur
Anzeige gebracht werden, wenn der Beschluss des Rates zu den entsprechenden
Änderungen in der Satzung vorliege. Dennoch soll die Bezirksregierung, nach
Einarbeitung aller Änderungen, zur Vorabstimmung mit einbezogen werden.
Außerdem liege der Vorlage ein unvollständiger Wirtschaftsplan bei, der
mittlerweile jedoch überarbeitet worden ist. Dieser soll in der Sondersitzung
des Verwaltungsrates eingebracht werden und den Bezirksvertretungen rechtzeitig
– vor Beschlussfassung – zugeleitet werden.
An der nachfolgenden kurzen Erörterung nehmen die Herren Schulz, Neuhaus
und Aßmuth teil.
Herr Schulz schlägt aufgrund der vorgestellten noch zu klärenden Fragen
vor, die Vorlage als erste Einbringung zu betrachten.
Die Unvollständigkeit, so Herr Neuhaus, könne nicht gutgeheißen werden.
So gehe er davon aus, dass der Bezirksvertretung spätestens in der
Januarsitzung eine überarbeitete Vorlage vorliege.
Entsprechende Fragen werden hinreichend beantwortet.
Diskussionsbedarf besteht nicht, sodass wie folgt beschlossen wird:
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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202 kB
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2
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(wie Dokument)
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11,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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741,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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762,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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21,9 kB
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