02.12.2010 - 6.6 Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen, Anstal...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Schwemin informiert darüber, dass die Vorlage noch Punkte enthalte, die einer weiteren Klärung bedürfen. Eine wesentliche Fragestellung zur Möglichkeit des beschriebenen Betriebes sei die Klärung zur angefragten rechtsverbindlichen Auskunft des Finanzamtes. Diese ziele darauf ab, eine Steuerpflicht des Betriebes gewerblicher Art zu vermeiden. So gehe man derzeit davon aus, dass das Finanzamt die dort vorgegebenen Übertragungen bezüglich der Steuer unschädlich beantworten werde.  

Eine Anfrage des Finanzamtes zu einzelnen Punkten werden derzeit konkretisiert und deren Beantwortung voraussichtlich in der kommenden Woche vorgenommen.

Ob bis zum vorgesehenen Beschluss des Rates am 16.12. eine rechtsverbindliche Auskunft vorliege, könne Herr Schwemin nicht beantworten. Sollte dies nicht der Fall sein, so sei geplant, die beabsichtigte Erweiterung im ersten Quartal des kommenden Jahres rückwirkend zum 01.01.2011 zu beschließen.

 

Ferner sei für die Erweiterung des bisherigen Betriebes eine Satzungsänderung erforderlich. So sei vorgesehen, die Kompostierungsanlage als eigene Aufgabe wahrzunehmen, weil dort Gebühren- als auch Satzungsrecht bestehe. Dies soll bis zur Beschlusslage ebenfalls entsprechend geändert werden.

 

Ferner seien fälschlicherweise bestimmte Punkte betreffend der Zuständigkeiten des Rates und der Bezirksvertretungen mit in die Satzungsänderung aufgenommen worden (hier: §10 Abs. 5 der neuen Fassung, in der als Anlage aufgeführten Synopse zur Vorlage auf den Seiten 22 und 23). Hier soll es bei den bisherigen Regelungen verbleiben.

 

Ein weiterer offener Punkt sei der, dass nach § 7 Abs. 2 der Kommunalunternehmensverordnung ein Ausgliederungsbericht zur Verlagerung des Vermögens aus dem Haushalt in das Unternehmen beizufügen ist. Das betreffe im Wesentlichen die Liegenschaften, auf denen der Wald mit den entsprechenden Aufbauten liege. Dazu werde gegenwärtig eine Anlage erarbeitet, die als Ergänzung zum § 14 bezüglich des Stammkapitals mit aufgenommen werde.

 

Nicht abgeschlossen zum Thema Satzungen sei ferner das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung in Arnsberg. Dies könne aber auch erst formal zur Anzeige gebracht werden, wenn der Beschluss des Rates zu den entsprechenden Änderungen in der Satzung vorliege. Dennoch soll die Bezirksregierung, nach Einarbeitung aller Änderungen, zur Vorabstimmung mit einbezogen werden.

 

Außerdem liege der Vorlage ein unvollständiger Wirtschaftsplan bei, der mittlerweile jedoch überarbeitet worden ist. Dieser soll in der Sondersitzung des Verwaltungsrates eingebracht werden und den Bezirksvertretungen rechtzeitig – vor Beschlussfassung – zugeleitet werden.

 

An der nachfolgenden kurzen Erörterung nehmen die Herren Schulz, Neuhaus und Aßmuth teil.

 

Herr Schulz schlägt aufgrund der vorgestellten noch zu klärenden Fragen vor, die Vorlage als erste Einbringung zu betrachten.

 

Die Unvollständigkeit, so Herr Neuhaus, könne nicht gutgeheißen werden. So gehe er davon aus, dass der Bezirksvertretung spätestens in der Januarsitzung eine überarbeitete Vorlage vorliege.

 

Entsprechende Fragen werden hinreichend beantwortet.

 

Diskussionsbedarf besteht nicht, sodass wie folgt beschlossen wird: 

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl betrachtet die Vorlage als eingebracht.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage