27.10.2010 - 4.3 der CDU-Fraktion: Verbleib von Spielgeräten im ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dahme schlägt zum Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vor, die strenge Formulierung etwas aufzuweichen. So könne eine direkte Verteilung der Spielgeräte nach Schließung der entsprechenden Spielplätze nicht sichergestellt werden. Die Verlagerung der Geräte auf die verbleibenden Spielflächen im Bezirk müsse auch passen. Ist dies nicht der Fall, würden die Spielgeräte zunächst eingelagert. Stattdessen wäre gegebenenfalls eine sinnvolle Möglichkeit woanders gegeben, sodass die betroffenen Bezirke eventuell sogar voneinander profitieren könnten.

 

Darüber, so Herr Beyer, habe sich die CDU-Fraktion Gedanken gemacht, sei aber zu dem Entschluss gelangt, die klare Aussage im Beschluss zu lassen. Sollten tatsächlich Spielgeräte nicht im Bezirk einzusetzen sein, so habe man immer noch die Möglichkeit, diese freizugeben.

 

Herr Schulz schließt sich der Argumentation des Herrn Beyer an.

 

Herr Grzeschista schlägt vor, den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion mit dem Zusatz zu erweitern, dass Ausnahmen von dieser Regelung nur mit Zustimmung der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl möglich sind.

 

Dagegen werden keine Bedenken erhoben, sodass wie folgt beschlossen wird:

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beauftragt die Verwaltung, für den Fall der Auflösung der im Haushaltssicherungskonzept 2011 genannten Spielplätze im Bereich Eilpe/Dahl, die abgebauten Spielgeräte ausschließlich nur für die verbleibenden Spielplätze und weiteren Spielflächen wie z. B. auf Schulhöfen im Stadtbezirk Eilpe/Dahl einzusetzen.

 

Ausnahmen von dieser Regelung sind nur mit Zustimmung der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl möglich.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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