27.10.2010 - 6.3 VII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreini...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Neben der Vorlage verweist Herr Neuhaus auf die Dahler Straße. Offenbar lege die Straßenreinigung auf einen Teil des Bürgersteiges, der von Hagen kommend auf der rechten Seite liege, besonderen Wert. Auf der tatsächlich genutzten anderen Seite, werde nichts getan. Hier bittet Herr Neuhaus darum, entsprechend Abhilfe zu schaffen.

 

Sollte es sich bei dem genannten Abschnitt um ein städtisches Grundstück handeln, nehme man die Anregung auf und gebe dies entsprechend weiter, so Herr Liedtke.  

 

Zur Vorlage ergibt sich kein Erörterungsbedarf.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

Der VII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0651/2010) ist.

 

Realisierungstermin: 01.12.2010

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1406&TOLFDNR=111789&selfaction=print