27.10.2010 - 6.3 VII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreini...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 27.10.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Neben der Vorlage verweist Herr Neuhaus auf die Dahler Straße. Offenbar
lege die Straßenreinigung auf einen Teil des Bürgersteiges, der von Hagen kommend
auf der rechten Seite liege, besonderen Wert. Auf der tatsächlich genutzten
anderen Seite, werde nichts getan. Hier bittet Herr Neuhaus darum, entsprechend
Abhilfe zu schaffen.
Sollte es sich bei dem genannten Abschnitt um ein städtisches Grundstück
handeln, nehme man die Anregung auf und gebe dies entsprechend weiter, so Herr
Liedtke.
Zur Vorlage ergibt sich kein Erörterungsbedarf.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der VII. Nachtrag zur Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt
Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005 wird beschlossen,
wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer
0651/2010) ist.
Realisierungstermin: 01.12.2010
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,1 kB
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