30.06.2010 - 6.2 Sicherung der Trägerpluralität bei den Angebote...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 30.06.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dahme schlägt vor, die Beratung dieses Tagesordnungspunktes
mit den Tagesordnungspunkten
I.6.3 Fortschreibung des Berichts zum Arbeitsfeld „Offene Kinder-
und Jugendarbeit
in Hagen“
und
I.6.4 Ergänzungsvorlage Jugendförderplan 2010 -2014 in 2. Lesung
zusammenzufassen.
Dagegen werden keine Bedenken erhoben, sodass so verfahren wird.
Herr Goldbach macht deutlich, dass in den kommunalen Jugendeinrichtungen
ab dem 01.08.2010 bereits 3 Stellenvakanzen bestehen. Dazu kommen 3 weitere
Mitarbeiter, deren Verträge befristet sind und alle bis zum 01.10.2010
auslaufen. Eine Personalentwicklungsplanung für den Bereich des
„Allgemeinen Sozialen Dienstes“ sowie für den Bereich der
Jugendzentren hat ergeben, dass alle kommunalen Jugendeinrichtungen bis 2014 entweder
geschlossen oder aber mit nur noch einem Mitarbeiter besetzt wären, da kein
Personal mehr vorhanden sei.
Aus diesem Grund entstand die Vorlage zur Trägerpluralität. So halte man
auch weiterhin kommunale Jugendeinrichtungen und damit kommunal öffentlich
verantwortete Jugendarbeit für notwendig, die bestimmte Zielgruppen gesondert
ansprechen. Ferner sei das Sammeln von Erfahrungen in diesem Arbeitsbereich
besonders wichtig. Wenn dort keine aktive Arbeit mehr stattfinde, entwickle man
sich zu einer Aufsichtsbehörde, in der kein praktisches Fachwissen mehr
einfließe. So beabsichtige man in jedem Stadtbezirk ein Jugendzentrum in
kommunaler Trägerschaft zu halten.
Was das Jugendzentrum Rummenohl betreffe, sehe man davon ab, die
Schließung mit dem Ausscheiden des
Mitarbeiters 2014 zu verbinden. Dieser werde dann ab dem 01.01.2011 im
Jugendzentrum Eilpe die dort fehlende Stelle ausgleichen. Aufgrund von
Planungen zur Umgestaltung von Räumlichkeiten etc. wäre die Evangelische Jugend
in Dahl ebenfalls bereit, zum 01.01.2011 ein entsprechendes Angebot vorzuhalten.
Dieses Angebot soll so gestaltet werden,
dass auch in den Gemeinderäumlichkeiten in Rummenohl ein Mal pro Woche ein
Angebot vorgehalten wird.
Zum Ausbau des Dachgeschosses des Jugendzentrums Eilpe informiert Herr
Goldbach, dass dafür bisher bereits 41.000 Euro zweckgebunden veranschlagt bzw.
ausgegeben sind. Bei einer Rücknahme des Beschlusses wäre dieses Geld verloren.
An der nachfolgenden Diskussion nehmen Frau Priester-Büdenbender, Frau
Ellner, Frau Köppen, die Herren Dahme, Neuhaus, Schulz, Beyer, Schmidt, Beuth, Grzeschista
und von der Verwaltung Herr Goldbach teil.
Bezüglich der Bedenken, dass die notwendige zweite Stelle für das
Jugendzentrum Eilpe, nach Ausscheiden
des Mitarbeiters in 2013, aufgrund von fehlendem Personal nicht wiederbesetzt werden
könnte, sichert Herr Goldbach zu, dafür Sorge zu tragen, dass durch eine
interne Umsetzung der Personalstand dort wieder hergestellt werde.
Verschiedene Fragen werden durch Herrn Goldbach ausführlich beantwortet.
Darüber hinaus bietet Herr Goldbach zum weiteren Fortbestand der Jugendarbeit
in Dahl und Rummenohl an, die Konzeptidee nach Fertigstellung sowie die damit
zusammenhängende Umsetzung in einer der kommenden Sitzungen in der Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl, gemeinsam mit einem Vertreter des Trägers, vorzustellen.
Auf die Frage, welche Perspektiven es gebe, wenn die Träger diese Arbeit
nicht mehr wahrnehmen, antwortet Herr Goldbach, dass die Zusammenarbeit mit den
Trägern bereits seit langem bestehe und diese seit Jahren ein verlässliches
Angebot machen. Zudem werden die Mittel nicht für einen Träger festgelegt,
sondern für einen Sozialraum. Der
Jugendhilfeausschuss kann jederzeit Trägerveränderungen zustimmen. So habe er
bisher noch keinen Fall erlebt, dass ein Träger seine Arbeit nicht mehr wahrnehmen
wollte.
Herr Grzeschista erinnert in diesem Zusammenhang nochmals an seine Bitte
aus einer zurückliegenden Sitzung, der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl in Gänze vorzustellen, welche anerkannten Träger der
Jugendhilfe im Stadtbezirk Eilpe/Dahl ansässig und auch tätig seien.
Herr Neuhaus greift nochmals den durch die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
gefassten Beschlussvorschlag aus der letzten Sitzung auf. So stehen die Kosten
in Höhe von 300.000 Euro für den Ausbau des Dachgeschosses des Jugendzentrums
nicht in Relation zu den Betreuungszeiten von etwa 40 Kindern und Jugendlichen.
Verschiedene Für und Wider werden vorgetragen.
Herr Neuhaus bittet um Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt den Antrag an den Rat der Stadt
Hagen, die Mittel in Höhe von 300.000 Euro aus dem Konjunkturpaket II für den
Ausbau des Jugendzentrums in Eilpe herauszunehmen und für andere Zwecke zu
verwenden.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Mit Mehrheit abgelehnt |
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Dafür: |
1 |
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Dagegen: |
3 |
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Enthaltungen: |
Bezüglich der Abstimmung zur Vorlage 0537/2010 – Sicherung der
Trägerpluralität bei den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit,
schlägt Herr Dahme vor den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu
erweitern:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherstellung der Pluralität in der
offenen Kinder und Jugendarbeit, mindestens in jedem Stadtbezirk eine
dezentrale kommunale Jugendeinrichtung dauerhaft vorzuhalten.
Ferner, so Herr Dahme, sei der Beschluss der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
aus der letzten Sitzung, zum Ausbau des Dachgeschosses des Jugendzentrums in
Eilpe, zurückzunehmen.
Weiterer Diskussionsbedarf ergibt sich nicht mehr, sodass über alle drei
Vorlagen wie folgt beschlossen und abgestimmt wird:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss wie folgt zu beschließen:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherstellung der Pluralität in der offenen Kinder
und Jugendarbeit, mindestens in jedem Stadtbezirk eine dezentrale kommunale
Jugendeinrichtung dauerhaft vorzuhalten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII die für die dargestellten Jugendeinrichtungen in Frage kommenden Träger abzustimmen und die Fördermodalitäten mit diesen Trägern auszuhandeln. Der durch den Jugendförderplan festgelegte Kostenrahmen darf dabei nicht überschritten werden.
- Aufgrund der personellen Situation in den kommunalen Jugendeinrichtungen sollen die Jugendzentren Rummenohl und Vorhalle bereits zum 1.1.2011 in eine andere Trägerschaft übergeben werden.
- Zur Fortführung der Arbeit im Spiel- und Sportpark Emst und zur Realisierung des Familienzentrums wird eine Kooperation mit dem Jugendring Hagen ab dem 1.7.2010 angestrebt. Die durch die dortige Stellenvakanz eingesparten Personalkosten werden für das Haushaltsjahr 2010 außerplanmäßig als Fördermittel / Transferaufwendungen bereitgestellt und in den Folgejahren entsprechend kostenneutral eingeplant.
- Die abgestimmten Vorschläge zur Trägerschaft und die Fördermodalitäten sowie die finanziellen Auswirkungen werden dem Jugendhilfeausschuss nach Aushandlung mit den Trägern zur Beschlussfassung vorgelegt.
