26.05.2010 - 5.3 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Neuhaus ist der Auffassung, diesen Zuschuss in der beantragten Höhe für beide Schulen allenfalls alle 2 Jahre zu genehmigen. Oder jährlich - pro Schule abwechselnd -  einen Betrag in Höhe von 250,00 Euro. So sollten beide Schulen das Projekt gemeinsam durchführen.

 

Herr Aßmuth kritisiert die Form der Beantragung. Um eine adäquate Entscheidung treffen zu können, sollten ausreichend Informationen im Zuschussantrag stehen. Jemand der nichts über dieses Projekt wisse, könne mit diesem Antrag auch nur wenig anfangen.    

 

Frau Köppen schließt sich der Meinung von Herrn Aßmuth an. Ausreichende Informationen erleichtern die Entscheidungsfindung und tragen dazu bei, gute Ideen entsprechend weiterzugeben.

 

So ist man überwiegend der Meinung, dass alle Anträge, auch wiederkehrende, mit hinreichenden Informationen zu versehen sind.

 

Weiterer Erörterungsbedarf besteht nicht. Es wird wie folgt beschlossen:

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt der Astrid-Lindgren-Schule aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Projekt „Prävention gegen sexuellen Missbrauch/sexuelle Gewalt“ einen Betrag in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage