26.05.2010 - 6.4 Bauvoranfrage:Errichtung eines zweigeschossigen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 26.05.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Neuhaus ist der Auffassung, dass für den Verkauf des bisherigen
Feuerwehrgerätehauses genau definiert sein muss, wie der neue Eigentümer zu
seinem Gebäude Parkstraße 2a kommt, um zukünftige Probleme zu vermeiden.
Herr Beuth informiert dazu, dass auch der Eigentümer des Gebäudes
Parkstraße 2b bisher keine andere Möglichkeit habe, als über das Grundstück der
Feuerwehr zu seinem Gebäude zu gelangen, sodass hier ebenfalls eine Lösung herbeigeführt
werden müsse.
Darüber hinaus möchte Herr Aßmuth wissen, ob der zukünftige Eigentümer
für die Wegsicherung, Streupflicht und der Regenwasserabgabe verantwortlich ist
oder aber die Stadt dies trage, da sich der Zuweg im städtischen Eigentum
befinde.
Bisher, so Herr Neuhaus, habe es aufgrund eines öffentlichen Interesses
zwischen den Eigentümern Kommune und Telekom keine Probleme gegeben. Zukünftig
werden jedoch beide Grundstücke in Privateigentum übergehen, sodass eine
Klärung dieser rechtlichen Frage, vor Abschluss eines Kaufvertrages, unbedingt
erforderlich ist.
Frau Vogeler schlägt vor, die Fragen durch die Verwaltung entsprechend
klären zu lassen.
Weiterer Erörterungsbedarf dazu besteht nicht.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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430,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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436,3 kB
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