17.03.2010 - 4.2 der CDU-Fraktion: Nutzungsmöglichkeiten von Ret...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 17.03.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Vogeler teilt dazu mit, dass die Festsetzung von
Überschwemmungsgebieten keine Regelung des Baugesetzbuches ist.
Rechtliche Grundlage ist die Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz, die
besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete enthält.
Speziell sei dort im § 78 ein umfangreiches Nutzungsverbot geregelt, dass auch
die Ausweisung neuer Baugebiete beinhalte. Ausnahmemöglichkeiten sind nicht
vorgesehen.
So gehe das Umweltamt davon aus, dass die Regelungen eher noch verschärft
werden.
Erörterungsbedarf besteht nicht.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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239,4 kB
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