23.11.2010 - 6.18 Lärmaktionsplan für Hagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Schumacher

 

Auf Nachfrage von Herrn Wetzel begründet Herr Schumacher die Einrichtung von Lärmschutzmaßnahmen an der A45 damit, dass überall dort der Landestraßenbetrieb als Straßenbaulastträger nach eigenen Messkontrollen und eigenen Grenzwerten darüber entscheidet, an welchen Stellen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Wenn berechtigter Handlungsbedarf bestehe, sei man gerne bereit, den Landesstraßenbetrieb auf zu prüfende Stellen aufmerksam zu machen.

 

Auf die ergänzende Anmerkung von Herrn Wetzel stellt Herr Schumacher klar, dass auch aus seiner Sicht die Begrifflichkeit „Aktionsplan“ den Inhalt verfehle. Vielmehr handele es sich um eine EU-weit gültige Kartierung der verkehrsbedingten Lärmimmissionen. Da die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines solchen „Lärmaktionsplanes“ jedoch eine finanzielle Ausgestaltung nicht vorsehe, seien bei der finanziellen Lage einer Kommune wie Hagen „Aktionen“ fast nicht möglich.

 

Zu Nachfragen von Herrn Homm zu Lärmimmissionen bei Ampelabschaltungen auf Hauptverkehrsstrecken, Schienenverkehren nach Hohenlimburg und Lärmschutz in Bezug auf den Busverkehr führt Herr Schumacher aus, dass diese Themen überwiegend in der zweiten Stufe des Lärmaktionsplanes ausgearbeitet werden.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Lärmaktionsplan für Hagen der Stufe I wird beschlossen.
  2. Der Lärmaktionsplan für Hagen wird im Internet bekanntgemacht und veröffentlicht.

 

Die Umsetzung erfolgt sofort.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage