23.11.2010 - 6.18 Lärmaktionsplan für Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.18
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 23.11.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0987/2010 Lärmaktionsplan für Hagen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatter: Herr Schumacher
Auf Nachfrage von Herrn Wetzel begründet Herr Schumacher die Einrichtung von Lärmschutzmaßnahmen an der A45 damit, dass überall dort der Landestraßenbetrieb als Straßenbaulastträger nach eigenen Messkontrollen und eigenen Grenzwerten darüber entscheidet, an welchen Stellen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Wenn berechtigter Handlungsbedarf bestehe, sei man gerne bereit, den Landesstraßenbetrieb auf zu prüfende Stellen aufmerksam zu machen.
Auf die ergänzende Anmerkung von Herrn Wetzel stellt Herr Schumacher klar, dass auch aus seiner Sicht die Begrifflichkeit „Aktionsplan“ den Inhalt verfehle. Vielmehr handele es sich um eine EU-weit gültige Kartierung der verkehrsbedingten Lärmimmissionen. Da die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines solchen „Lärmaktionsplanes“ jedoch eine finanzielle Ausgestaltung nicht vorsehe, seien bei der finanziellen Lage einer Kommune wie Hagen „Aktionen“ fast nicht möglich.
Zu Nachfragen von Herrn Homm zu Lärmimmissionen bei Ampelabschaltungen auf Hauptverkehrsstrecken, Schienenverkehren nach Hohenlimburg und Lärmschutz in Bezug auf den Busverkehr führt Herr Schumacher aus, dass diese Themen überwiegend in der zweiten Stufe des Lärmaktionsplanes ausgearbeitet werden.
Anlagen zur Vorlage
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