26.10.2010 - 3.1 Nutzung der Grünanlage Volkspark für Veranstalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 26.10.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Klaus Backhaus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Glaeser plädiert ausdrücklich für den Schutz der Volksparkflächen, die in der Vergangenheit durch unterschiedlichste Veranstaltungen stark beansprucht wurden und erhebliche Schäden verursacht wurden. Er macht darauf aufmerksam, dass es sich hier um eine Grundsatzentscheidung der Bezirksvertretung handeln solle, jedoch unter Punkt 3 auch Ausnahmen durch Einzelfallentscheidungen der Bezirksvertretung möglich werden.
Auf Nachfrage von Herrn Homm sagt Herr Glaeser zu, im Rahmen der Vorbereitung zum Veranstaltungskalender für das Jahr 2011 mit dem DGB für die Veranstaltung zum 1. Mai Gespräche zu führen. Im Rahmen der Beratungen zu dieser Vorlage, die noch zur Entscheidung vorgelegt werde, könne die Bezirksvertretung auch zu dieser Veranstaltung eine Entscheidung treffen.
Auf Nachfrage von Frau Honickel führt Herr Glaeser aus, dass das Kulturbüro in den Gesprächen mit den Veranstaltern für 2011 die künftige Beschlusslage klar darlegen möge.
Abschließend unterstützt Frau Kingreen den Beschlussvorschlag mit dem Hinweis, dass über alternative Veranstaltungsorte, wie z.B. den Friedrich-Ebert-Platz nachgedacht werden müsse.
Beschluss:
1.
Die
Konzertmuschel in der Grünanlage Volkspark sowie die befestigten Flächen davor
werden ab dem Jahr 2011 nur noch für Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Kultur
und die Rasenflächen nur noch begleitend für kindgerechte Veranstaltungen an
der Konzertmuschel zur Verfügung gestellt.
2.
Sonstige
Veranstaltungen, die bisher im Volkspark stattgefunden und einen anderen
Schwerpunkt oder aufgrund ihrer Ausstrahlung / Anziehungskraft einen höheren
Platzbedarf haben, sind auf andere Veranstaltungsorte zu verweisen. Ausgenommen
davon bleiben die bisherigen vertraglichen Regelungen für den Weihnachtsmarkt.
3.
Die
Bezirksvertretung Hagen-Mitte behält sich die Bereitstellung der Flächen im
Volkspark im Rahmen ihrer jeweiligen Beratung zu dem Tagesordnungspunkt
„Veranstaltungen Innenstadt“ vor.
