31.08.2010 - 7.10 Bebauungsplan Nr. 3/09 (608) –Wohnquartier Unte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 3/09 (608) - Wohnquartier Unterberg– und die in der Vorlage beschriebenen Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom 05.02.2010 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Zt. gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein–Westfalen (GO NRW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3/09 (608) - Wohnquartier Unterberg– vom 05.02.2010 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird von der Volmestraße 50 – 70 (B 54) / dem Märkischer Ring 105 –113, der Buschhofstraße, den nordöstlichen Grundstücksgrenzen Buschhofstraße 3–11 sowie Töpferstraße 9 u. 12 und den südöstlichen Grundstücksgrenzen Töpferstraße 12–2 sowie Düppenbeckerstraße 12 und ca. der Hälfte Düppenbeckerstraße 10, der ca. mittigen von West nach Ost verlaufenden Trennungslinie im Grundstück / Haus Düppenbeckerstraße 10, der Verbindung von dort zur nördlichen Grundstücksgrenze Düppenbeckerstraße 7, den westlichen Grundstücksgrenzen der Düppenbeckerstraße1 – 7 und der Volmestraße 56a sowie der südlichen Grundstücksgrenzen der Volmestraße 56a und Düppenbecker Straße 2 und der Böschungsoberkante an der westlichen Erschließung Diesterwegstraße und der Verbindung südwestliche Diesterwegstraße – Volmestraße begrenzt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt

Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im vierten Quartal 2010.

 

Mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich / rechtswirksam.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1397&TOLFDNR=108938&selfaction=print