01.06.2010 - 7.12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und den auszuklammernden Teil 2 und eine geringfügige Erweiterung des Teiles 1 im Bereich des Köhlerweges südöstlich der Buswende.

 

Das Plangebiet des Teiles 1 umfasst

 

·      den Köhlerweg im Bereich der Buswende,

·      nordöstlich des Köhlerweges (Richtung Autobahn) die Flurstücke

Gemarkung Holthausen, Flur 1, Flurstücke Nr. 526, 528, 455 tlw., 1534 tlw. und

·      südwestlich des Köhlerweges die Flurstücke

Gemarkung Delstern, Flur 3, Flurstücke 154 tlw. und 241 tlw. .

 

b)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des  Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 1 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 01.04.2010 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach der öffentlichen Auslegung wird im 4. Quartal die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes angestrebt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1395&TOLFDNR=101492&selfaction=print