01.06.2010 - 7.11 Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - zum FNP ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.11
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 01.06.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
zu a):
Der Rat beschließt die Teilung des
FNP-Änderungsverfahrens Nr. 35 – Haßleyer Insel – zum Flächennutzungsplan
der Stadt Hagen in zwei Teilabschnitte:
- Teilbereich
„A“: dieser umfasst den Bereich südlich des
Landwirtschaftsweges.
- Teilbereich
„B“: dieser umfasst den Bereich nördlich des
Landwirtschaftsweges.
Geltungsbereich:
Teilbereich „A“: Das Plangebiet wird
begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Osten
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Norden und
- die
Straße ‚Zur Hünenpforte im Süden.
Teilbereich „B“: Das Plangebiet wird
begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Norden und Osten und
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Süden.
zu b):
Der Rat weist nach eingehender Prüfung der
öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu c):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal
ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung 35 –Haßleyer
Insel Teilbereich „A“ – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§
2, 3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur
35. Teiländerung des FNP gehörende Begründung (Teil A) vom 06.04.2010 und den
Umweltbericht (Teil B) zuletzt ergänzt am 06.04.2010, welche Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 2. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
zu d):
Das Verfahren für den Teilbereich „B“
wird mit der neuen Zielsetzung „Großflächiger Einzelhandel mit nicht
zentrenrelevanten Sortimenten“ erneut durchgeführt.
Nächster Verfahrensschritt:
Für den Teilbereich „B“ wird der
Beschluss zur erneuten Offenlage mit der neuen Zielsetzung Sonderbaufläche
vorbereitet.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,4 MB
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35,6 kB
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469,9 kB
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1,1 MB
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