01.06.2010 - 7.6 Spielhallen in Hagen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

An der Diskussion beteiligen sich die Herren Quardt, Wetzel, Löwenstein, Homm, Oberste-Berghaus und Glaeser sowie für die Verwaltung Herr Grothe.

 

Seitens der Bezirksvertreter wird aufgrund des in der Vorlage aufgezeigten überdurchschnittlichen Besatzes an Spielhallen in Hagen dringender Handlungsbedarf gesehen, dieses zu reglementieren.

Hierzu wird gefragt, ob neben baurechtlichen Regelungen auch gewerberechtliche Regelungen oder Maßnahmen durch die Gebietsordnung möglich sind.

 

Im Rahmen seiner Berichterstattung erläutert Herr Grothe, dass aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Innenstädten grundsätzlich alle Arten von Handel möglich sind. Allein bebauungsplanrechtliche Maßnahmen können dafür sorgen, dass in bestimmten Gebieten der Innenstadt Spielhallen nicht möglich gemacht werden. Er sieht eine weitere Möglichkeit der Vermeidung, indem man solche Betriebe nicht in Erdgeschossbereichen der Innenstadt zulässt, wie es in manchen Städten gehandhabt werde.

Gewerberechtlich können solche Genehmigungen in Hagen nicht vermieden werden. In anderen Städten werden EU.-Regelungen zum Gewerberecht anders ausgelegt.

Eine neue Tendenz, Spielhallen in Gewerbegebieten zu eröffnen, ist in Hagen nicht gewollt und sei auch zu vermeiden. Wegen der geringeren Objektmietpreise und der möglichen Anonymität der Kunden würden Gewerbegebiete von Investoren bevorzugt.

Die Verwaltung habe nur die Möglichkeit, durch neue oder geänderte bebauungsplanrechtliche Regelungen und eine strenge Auslegung der Stellplatzregelungen weitere Spielhallen und Wettbüros im Innenstadtbereich zu vermeiden.

 

Herr Glaeser stellt den nachfolgenden Beschlussvorschlag als Empfehlung an den Rat der Stadt zur Abstimmung:

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Beschluss:

1.      Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.      Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

          Die Verwaltung wird beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit sich in den zentralen Bereichen der Innenstadt sowie der Ortsteile Wehringhausen und Altenhagen keine weiteren Spielhallen/ Wettbüros ansiedeln können.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage