02.02.2010 - 5.14 Bebauungsplan Nr. 3/10 (618) Rathausstraßehier:...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 02.02.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatter: Herr Grothe
An der anschließenden kurzen Aussprache beteiligen sich die Herren Quardt, Homm und für die Verwaltung Herr Grothe.
Herr Grothe erläutert, dass dieser Aufstellungsbeschluss anlässlich der jetzt zurückgezogenen Bauvoranfrage auf den Weg gebracht wurde. Wegen der nicht gewünschten zusätzlichen Verkehre soll im weiteren Verfahren die Bedeutung der Rathausstraße überdacht werden.
Auch Herr Quardt und Herr Homm möchten die Verkehre in diesem Bereich unbedingt eingeschränkt sehen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens N. 3/10 (618) Rathausstraße gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Rathausstraße von der Einmündung Potthofstraße/Holzmüllerstraße bis zum Friedrich-Ebert-Platz sowie die südlich angrenzenden Flurstücke 1, 2, 6, 7, 11, 15, 16, 123, 124, 110, 111, 129. 130, 131, 132, 133, 134, 135, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, und 144 der Gemarkung Hagen Flur 38.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1.500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung.
