02.02.2010 - 5.12 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf eine Nachfrage von Herrn Quardt, ob die Eintragung in die Denkmalliste mit der Kirche abgesprochen sei, führt Herr Thomys aus, dass diese insbesondere von Gemeindemitgliedern gewünscht wurde.

Herr Thormählen ergänzt, dass diese Unterschutzstellung nicht nur zur Würdigung des Gebäudes sinnvoll sei, sondern auch um unnötige Veränderungen am Bau zu vermeiden.

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Beschluss:

Die Heilig-Geist-Kirche, Oberer Altlohweg 14, 16, Hagen, Gemarkung Eppenhausen, Flur 9, Flurstück 490, 598 ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen (§ 3 DSchG).

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1392&TOLFDNR=94702&selfaction=print