02.02.2010 - 5.12 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 02.02.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63 Baurodnungsamt
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf eine Nachfrage von Herrn Quardt, ob die Eintragung in die Denkmalliste mit der Kirche abgesprochen sei, führt Herr Thomys aus, dass diese insbesondere von Gemeindemitgliedern gewünscht wurde.
Herr Thormählen ergänzt, dass diese Unterschutzstellung nicht nur zur Würdigung des Gebäudes sinnvoll sei, sondern auch um unnötige Veränderungen am Bau zu vermeiden.
Beschluss:
Die Heilig-Geist-Kirche, Oberer Altlohweg 14, 16, Hagen, Gemarkung
Eppenhausen, Flur 9, Flurstück 490, 598 ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes
zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen,
Denkmalschutzgesetz – DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur
Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen (§ 3
DSchG).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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536,5 kB
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135,6 kB
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