25.11.2010 - 6.19 Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen, Anstal...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm schlägt vor, dass auch hier die Fragen der Fraktionen zeitnah eingereicht werden, damit die Verwaltung eine Beantwortung bis zur Ratssitzung am 16.12.2010 – ggf. bis zu einer vorgelagerten Haupt- und Finanzausschuss-Sondersitzung – sicherstellen kann.

 

Herr Thieser hält die Aussagen auf Seite 22 (letzter Satz mit Übergang auf Seite 23) der Satzung für rechtlich bedenklich und bittet um juristische Prüfung.

 

Dies sagt Herr Oberbürgermeister Dehm zu.

 

Herr Dr. Ramrath hält es für sinnvoll, den Ablauf der Entscheidungen von Rat der Stadt und Verwaltungsrat beizubehalten, da sich dies bewährt hat. Ferner bittet er darum, den künftigen Namen der AöR an deren Schwerpunkt, den technischen Diensten, zu orientieren. Den Begriff "Wirtschaftsbetrieb Hagen" findet er nicht geeignet.

 

Herr Grothe weist darauf hin, dass vor der Ratssitzung am 16.12.2010 eine Sondersitzung des Verwaltungsrates der SEH stattfinden wird. Für diese beiden Sitzungen stellt er eine neue Vorlage in Aussicht, so dass seiner Ansicht nach die Beschlussfassung heute auf die Ratssitzung am 16.12.2010 verschoben werden kann.

Herr Grothe teilt weiter mit, dass das Finanzamt Hagen signalisiert hat, sich derzeit mit der steuerrechtlichen Prüfung zu befassen.

 

Herr Kayser erklärt, dass die steuerrechtliche Klärung durch das Finanzamt vor Beschlussfassung erfolgt sein muss. Er weist darauf hin, dass sich das Zahlenwerk des Wirtschaftsplanes in der Vorlage am HSK 2011 orientiert, wobei für ihn nicht erkennbar ist, was innerhalb eines Jahres konkret zur Umsetzung kommen soll.

 

Herr Krippner erklärt im Namen der SPD-Fraktion, dass die Satzung statt der Formulierung "bis zu 3 Vorstände" die Formulierung "bis zu 2 Vorstände" enthalten soll.

 

Herr Grothe weist auf die Anlage der Vorlage hin, die sich mit den Maßnahmen, die die AöR umsetzen wird, befasst. Danach liegt das Konsolidierungspotential in 2011 bei rd. 700.000 € im Rahmen des HSK 2011 und bei rd. 1,4 Mio. € für den Forst sowie einer Gewinnausschüttung in Höhe von rd. 1 Mio. €.

 

Herrn Dr. Bücker fehlen in der Satzung Paragraphen für die Geschäftsgrundsätze zur Bewirtschaftung des Waldes. Er weist auf die Regelung (§ 6), die für die Niedersächsischen Landesforsten getroffen worden ist, hin und stellt diese für das Protokoll zur Verfügung (Anlage 5 der Niederschrift). Er bittet um Aufnahme entsprechender Regelungen in die Satzung.

 

Herr Kayser bittet um eine explizite Darstellung, wie seitens der erweiterten AöR Konsolidierung betrieben werden soll. Hier liegt sein Augenmerk insbesondere auf dem Umgang mit den Waldflächen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert zu, dass eine deutliche Darstellung der Konsolidierungseffekte, die sich im Jahr 2011 ergeben werden, erfolgen wird. Er weist darauf hin, dass die erweiterte AöR das wird einhalten müssen, was der Rat beschließen wird und hierüber wird sie den Nachweis zu führen haben.

 

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Beschluss:

 

1)     Der Rat beschließt den III. Nachtrag zur „Satzung der Stadtentwässerung Hagen“ in der Form, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage Drucksachen-Nummer 0986/2010 ist.

2)     Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend öffentlich bekannt zu machen, nachdem die beantragte rechtsverbindliche Auskunft der Finanzverwaltung bestätigt hat, dass die Leistungen der erweiterten Anstalt öffentlichen Rechts keinen Betrieb gewerblicher Art begründen und auch das durchzuführende Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung positiv abgeschlossen ist.
Sollte nach der Auskunft der Finanzverwaltung ganz oder in Teilen durch die Erweiterung ein Betrieb gewerblicher Art begründet werden, ist der Rat in seiner nächsten erreichbaren Sitzung zu informieren und wird über das Vorhaben erneut beraten und beschließen. Dasselbe gilt, wenn das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung zu Änderungen zwingt.

3)     Weiter wird die Verwaltung beauftragt, nach Satzungsveröffentlichung mit der Anstalt den Personalüberleitungsvertrag und die Leistungsabnahmevereinbarung, wie sie als Anlagen 3 und 4 Gegenstand der Vorlage sind, abzuschließen.

4)     Vorbehaltlich des positiven Ausgangs der genannten Verfahren erteilt der Rat seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates der SEH über
-           den erweiterten Wirtschaftsplan,
-           die Bestätigung von Herrn Hans-Joachim Bihs als Vorstandsmitglied,
-           die Bestellung von Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zum

Vorstandsmitglied und seiner Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden.

5)     Für den Fall, dass die Verfahren bei Finanzverwaltung und Bezirksregierung nicht vor dem 01.01.2011, den projektierten Datum des Aufgabenüberganges, abgeschlossen sind, überträgt der Rat für alle Verwaltungsbereiche, die zum Übergang in die AöR vorgesehen sind, die kommissarische Leitung Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe, auch soweit diese Bereiche bislang nicht zu seinem Vorstandsbereich gehören. Der Übergang der Aufgaben und das Inkrafttreten der Satzung sind dann nach positivem Verfahrensabschluss rückwirkend zum 01.01.2011 umzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Die Beschlussfassung wird auf die Ratssitzung am 16.12.2010 verschoben, sofern zur Vorberatung keine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses stattfindet.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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