02.09.2010 - 7.1 Bestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

HEB GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen beschließt, der Bestellung von Herrn Erik Höhne zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH nach Abschluss des schriftlichen Gesellschafterbeschlussverfahrens, frühestens jedoch zum 01.09.2010, zuzustimmen.

 

II.          Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.

 

HUI GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH - Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH Herrn Erik Höhne zum Mitglied des Aufsichtsrates nach Abschluss des schriftlichen Gesellschafterbeschlussverfahrens, frühestens jedoch zum 01.09.2010, bestellt.

 

II.          Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannte Person als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag zuzustimmen.

 

Die Beschlüsse sind bis zum 24.09.2010 umzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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