24.06.2010 - 6.10 Widmung von Teilen der Eugen-Richter-Straße, d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 6 Abs. des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995, zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG vom 13. 3. 2007 (GV. NRW. S. 133), die Widmung

 

  • des neu erstellten Anschlusses der Eugen-Richter-Straße an den Konrad-Adenauer-Ring

     (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe Flurstücke 35,    40, 43 jeweils teilweise),

 

  • des Konrad-Adenauer-Rings zwischen dem Anschluss der Eugen-Richter-Straße und der Einmündung Leimstraße

 (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe Flur 14 Flurstück 44 teilweise, Gemarkung Haspe Flur 15 Flurstück 55, Flurstück 57 teilweise, Gemarkung Haspe Flur 16 Flurstücke 102, 188  und 247 teilweise, Gemarkung Haspe Flur 18 Flurstück 112 und 113 teilweise, Flurstück 146),

 

  • der neuen Trasse der Leimstraße bis  zur Hestertstraße

(die Verkehrsfläche umfasst  das Grundstück  Gemarkung Haspe Flur 18 Flurstücke 113 und 145 jeweils teilweise, Gemarkung Haspe Flur 21 Flurstücke 153 und 177 jeweils teilweise).

 

Die Verkehrsflächen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3  StrWG NRW und werden der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW  (Hauptverkehrsstraßen, Zubringerstraßen) zugeordnet; sie sind in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan rot (schraffiert) markiert. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage