11.03.2010 - 6.2 Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 11.03.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass die Beschlussfassung über die
Festsetzung der Realsteuerhebesätze erforderlich ist, da zu erwarten steht,
dass auch in diesem Jahr keine Haushaltssatzung veröffentlicht werden kann. Er
weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag in der Klammer Tippfehler beim
Wort "Drucksachennummer" und beim Datum vorliegen. Richtig muss es
"02.03.2010" heißen.
Herr Dr. Bücker möchte wissen, für welchen Zeitraum eine Rückwirkung der Satzung in
Kraft gesetzt werden kann.
Herr Gerbersmann teilt mit, dass dies bei den
Realsteuerhebesätzen immer für den Zeitraum von einem halben Jahr erfolgen
kann.
Herr Krippner teilt im Namen der
Herr Oberbürgermeister Dehm verweist darauf, dass die Begründung nicht
Bestandteil des Beschlusses ist. Er bittet um Zustimmung zum Beschluss.
