16.12.2010 - 5.37 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.37
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 16.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf die vorliegende Ergänzung des Stadtentwicklungsausschusses und schlägt vor diese Ergänzung mit in den Beschluss aufzunehmen.
Herr Klinkert führt aus, dass es sich um einen Bebauungsplan in einer städtischen Randlage handelt. Er erinnert daran, dass ein Konzept von der Verwaltung angefordert wurde, welches über die noch mögliche Bebauung in den Randlagen informiert. Dieses sei erforderlich für die Diskussion des kommenden Flächennutzungsplanes. Solange dieses Konzept und der Flächennutzungsplan nicht vorliegen, werde die Fraktion Hagen Aktiv einer Bebauung von Randlagen nicht mehr zustimmen.
Herr Ludwig erklärt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass ihr die Ergänzung des Stadtentwicklungsausschuss nicht weitreichend genug sei, da es sich lediglich um Prüfaufträge handelt. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen habe wegen der verkehrlichen Situation im Stadtteil Berchum grundsätzliche Bedenken und wird daher gegen diesen Bebauungsplan stimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom 19.11.2010 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) - Wohnbebauung Tiefendorfer Str. / Auf dem Burhof gemäß § 12 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB in der jeweils zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Süden von Berchum und liegt im südlichen Bereich der Tiefendorfer Straße zwischen den Straßen „Auf dem Burhof“ und „Auf dem Blumenkampe“. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke: Gemarkung Berchum, Flur 5, Flurstück 271 (tlw.) und Gemarkung Berchum, Flur 3, Flurstück 157 (tlw.) und Flurstück 28.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Ergänzung:
Im Rahmen des Verfahrens wird die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
(Gehweg) Tiefendorfer Straße geprüft. Auch soll geprüft werden, ob die
Solarenergiegewinnung verbindlich festgesetzt werden kann.
04.11.2011
Möglicherweise steht ein Wechsel der Vorhabenträgers an. Dies würde auch eine Änderung der Art des Bauleitplanverfahrens bedeuten.
03.04.2012
Trotz Aufforderung hat sich der Vorhabenträger noch nicht geäußert.
26.09.2012
Kein neuer Sachstand, von Seiten des ursprünglichen Planers kommt keine Reaktion.
06.05.2013
Vorhabenträger liefert keine Unterlagen
Anlagen zur Vorlage
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1
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