16.12.2010 - 5.12 HSK 2011- Neuordnung Beteiligungsstruktur
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 16.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konsolidierung
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm weist auf den vorliegenden gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen sowie die Fragen der SPD-Fraktion aus dem letzten HFA und die dazugehörige Antwort der Verwaltung (siehe ANLAGE 12 der Niederschrift) hin. Die Neuordnung wird bereits seit längerem thematisiert und diskutiert, daher empfiehlt er, dem Vorschlag der Verwaltung zu entsprechen.
Herr Riechel führt auf, dass noch zu viele Fragen ungeklärt seien, wie gesellschafts-, steuerrechtliche oder generelle Fragen. Daher ist dieser Prüfauftrag formuliert worden. Erst nach vorliegen dieser Informationen könne eine Entscheidung getroffen werden.
Herr Krippner beantragt daher, dass die Beschlussfassung erst in der nächsten Ratssitzung erfolgen soll, da der Beschlussvorschlag der Verwaltung konkrete Fakten schaffen würde, wie den Personalübergang an die HVG. Aufgrund der kurzfristigen Beantwortung sei eine 1. Lesung angebracht, mit dem deutlichen Hinweis, dass im Februar 2011 ein Beschluss gefasst wird.
Herr Dr. Bücker erklärt für die Fraktion Hagen Aktiv, dass diese der Vorlage zustimmen werden, unter der Maßgabe, dass die politischen Einflussmöglichkeiten in gleichem Maße erhalten bleiben. Dieses soll mit in die Beschlussfassung aufgenommen werden. Des Weiteren bittet er, den 3. Punkt des Beschlussvorschlages um folgendes zu ergänzen: Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Prüfung aller steuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Herr Krippner ist der Auffassung, dass Herr Dr. Bücker den Änderungsantrag durch seine Ausführungen bekräftigt hat. Des Weiteren sei es unumgänglich, dass eine Verlagerung des Beteiligungscontrollings in ein städtisches Unternehmen die politische Einflussnahme verringern wird.
Herr Oberbürgermeister Dehm macht deutlich, dass die einzige verbindliche Entscheidung in der Übertragung des operativen Beteiligungscontrollings auf die HVG als Dienstleistungsfunktion, besteht. Alle weiteren Fragen sollen in dieser Form mit Hilfe der Gesellschaft und in einer klaren Struktur geklärt werden. Daher plädiert er dafür, heute zu einer Abstimmung zu gelangen. Da der Vorschlag der Verwaltung eine konkrete Entscheidung auf Übertragung der Aufgaben beinhaltet, ist dieser der weitergehende Beschluss und daher als erster zur Abstimmung zu stellen.
Herr Riechel merkt an, dass eine mittelfristige Entscheidung über die gesamte Beteiligungsstruktur getroffen werden soll. Dabei handelt sich um eine strategische Entscheidung, diese sei seiner Auffassung nicht mit dem HSK zu verbinden, da die Einsparsumme noch gar nicht feststeht. Dann sei es sinnvoller, diese Vorlage zur Liste der Vorbehaltsbeschlüsse zu fassen. Er plädiert, für eine Vertagung der Entscheidung bis Februar 2011, um bis dahin alle offenen Fragen klären zu können.
Herr Weber ist der Ansicht, dass der weitergehende Vorschlag die Vertagung der Beschlussfassung ist. Die erhaltenen Antworten sind zu kurzfristig vorgelegt worden, so dass eine ausreichende Auseinandersetzung damit nicht möglich war. Des Weiteren sei beispielsweise die Antwort zur steuerrechtlichen Frage bezüglich der GIV sehr kurz ausgefallen, so dass noch Nachfragen erfolgen werden.
Herr Oberbürgermeister Dehm führt aus, dass scheinbar ein Verständnisproblem vorliegt. Der Prüfauftrag für alle offenen Fragen soll mit dieser Vorlage erteilt werden, welcher durch eine einzige operative Einheit (nämlich der HVG) geprüft werden soll.
Herr Krippner bemängelt, dass die gelieferten Antworten nicht zufriedenstellend seien.
Herr Dr. Ramrath erläutert nochmals, dass die unklaren Punkte, welche noch nicht für entscheidungsfähig gehalten werden, auch heute noch nicht entschieden werden sollen. Bevor ein abschließender Beschluss getroffen wird, sollen diese Punkte durch die operative Einheit geklärt und eine Entscheidungsvorlage geliefert werden. Dieses soll durch eine Gesellschaft erfolgen, die in der Vergangenheit bereits eine solche Aufgabe bewältigt hat und daher bereits eine vernünftige Organisation vorhalten kann.
Herr Riechel hat Bedenken, dass die HVG bei der Überprüfung nicht ergebnisoffen sein könnte, da sie als Gesellschaft ein eigenes Interesse daran hat, diese Aufgabe zu übernehmen.
Herr Oberbürgermeister Dehm merkt an, dass die von Herrn Dr. Bücker genannte Vorbehaltsergänzung zum Punkt 3 die genannten Bedenken aufgreift und mit beschlossen werden kann.
Herr Klinkert stimmt der Aussage von Herrn Riechel zu, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung bereits einer Festlegung für die HVG entspricht.
Herr Thieser kritisiert, dass das Beteiligungscontrolling nicht verlagert werden könne, ohne vorher wesentliche inhaltliche Fragen beantwortet zu haben. Des Weiteren sind angeforderte Antworten erst heute zugegangen, so dass eine Entscheidung nicht möglich sei.
Herr Röspel erinnert daran, dass das Bestmöglichste für die Stadt erreicht werden sollte. Die Übertragung des Beteiligungscontrolling an die HVG, welche das Fachwissen vorhalten könne, entspricht diesem Bestreben.
Herr Oberbürgermeister Dehm erinnert daran, dass die Vorlage bereits seit Mitte September zur Diskussion steht und die Fragen auch erst Mitte Dezember gestellt worden sind.
Die Sitzung wird von 17.15h bis 17.35h zu Beratungszwecken unterbrochen.
Herr Oberbürgermeister Dehm lässt zunächst über den Vertagungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird mit Mehrheit abgelehnt.
Herr Oberbürgermeister Dehm lässt über den in der Sitzungspause erörterten und abgeänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
1. Die HVG GmbH wird in einem ersten Schritt mit dem operativen
Beteiligungscontrolling sämtlicher kommunaler Beteiligungen (einschl. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und AÖR)
der Stadt Hagen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages beauftragt.
2.
Im
Fachbereich des Oberbürgermeisters wird aus FB OB-3 (ehemals OB/BC) zur
Sicherstellung der Einflussnahme und Kommunikation eine Stabsfunktion
„Strategisches Beteiligungscontrolling“ als Schnittstelle zwischen
der Stadt Hagen (Politik und Verwaltungsführung) und der HVG GmbH entwickelt.
3. Darüber hinaus wird geprüft, welche Vorteile mit einer Weiterentwicklung
der HVG als kommunale Beteiligungsholding der Stadt verbunden sind, ohne die
Eigenständigkeit der Beteiligungsunternehmen dadurch einzuschränken. Weitere
Beschlüsse stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Klärung aller
rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Parallel sind Alternativmodelle zu
prüfen.
4. Die politischen Einflussmöglichkeiten des Rates und seiner Ausschüsse
werden uneingeschränkt erhalten und in den Unternehmenssatzungen verankert.
5.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die sich im Zuge der Neuordnung des
Beteiligungs-portfolios stellenden Fragen im erforderlichen Umfang extern
prüfen zu lassen. Die Kosten trägt die HVG GmbH.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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