16.12.2010 - 5.7 HSK 2011- Einsparung bei Kinderspielplätzen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Protokollierung des Diskussionsverlaufs erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt 5.3.

 

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Beschluss:

 

1. Den Empfehlungen der Bezirksvertretungen über Schließung bzw. Erhalt von
Kinderspielplätzen auf ihrem jeweiligen Gebiet wird gefolgt.
2. Die durch Schließung von Kinderspielplätzen freigewordenen Spielgeräte sollen an anderen
Stellen im jeweiligen Stadtbezirk wieder aufgebaut werden.
3. Die Verwertungsabsichten der durch die Schließung von Kinderspielplätzen freigewordenen
städtischen Grundstücke sind der jeweiligen Bezirksvertretung rechtzeitig vorzustellen.
4. Ein Verkauf von freigewordenen Flächen soll erst erfolgen, wenn ein gesamtstädtisches Spielund
Freiflächenkonzept die Unbedenklichkeit der Nutzungsänderung nachgewiesen hat.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit zukünftig private Erschließungsträger anstelle des Neubaus von Spielplätzen zur Einzahlung in einer Kinder- und Spielplatzfond verpflichtet werden können.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kommunalaufsicht für die nächsten Jahre einen finanziellen Handlungsrahmen für die Erneuerung der verbleibenden Spielplätze auszuhandeln.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Die Einsparungen wurden beim ehemaligen Fachbereich für Grünanlagen und Straßenbetrieb erzielt. Daher war der Effekt im Fachbereich Jugend und Soziales zu streichen.

 

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