16.12.2010 - 5.34 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Hagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weber hat die Besorgnis, dass die Vorgaben der allgemeine Rechtsprechung bzw. des Gesetzgebers nicht voll erreicht werden können. Daher sei fraglich, ob der Beschluss nicht dahingehend abgeändert werden könne, dass der Rat die Verwaltung beauftragt, dafür Sorge zu tragen, diese Vorgaben einzuhalten, um mögliche Haftungsansprüche gegen die Ratsmitglieder ausschließen zu können. Ebenfalls sei die Beauftragung eines mittelfristigen Konzeptes einzufordern. Der Erreichungsgrad sollte bei 90 Prozent liegen, bei der Feuerwehr der Stadt Hagen ist dieser etwas niedriger.

 

Herr Grzeschista führt aus, dass sich Herr Weber auf die Anlage A1 aus dem ausführlichen Gutachten bezieht. Diese trifft eine Aussage über die Bereiche der Stadt, in der die gesetzlich vorgeschriebene Zeit nicht erreicht werden kann. Aufgrund der Straßenverhältnisse konnte in manchen Teilen der Stadt die Erreichbarkeit im Laufe der Jahre nicht verbessert werden. Er erinnert an eine Aufforderung an die Verwaltung durch die Bezirksvertretung Eilpe / Dahl, diese Missstände aufzuarbeiten.

 

Herr Wisotzki erläutert, dass ein Brandschutzbedarfsplan aus Planungsgrößen besteht. Bei den angesprochenen 90 Prozent handelt es sich um eine solche Planungsgröße, welche von der Judikative lediglich als Zielgröße gewertet wird. Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. In einigen wenigen Fällen wird dieses Ziel nicht erreicht. Bei kritischen Wohnungsbränden liegt die Feuerwehr Hagen bei einem Erreichungsgrad von 84,62 Prozent, bei Unglücken in kritischen Objekten bei 94,22 Prozent. Des Weiteren ist im Brandschutzbedarfsplan zudem aufgeführt, durch welche Maßnahmen die 90 Prozent in Zukunft erreicht werden sollen. Eine der wesentlichen Maßnahmen ist die Verkürzung der Ausrückzeit durch technische Verbesserung der Leitstelle sowie Anziehhilfen. Mit dieser Vorlage beschließt der Rat ebenfalls den Zusatz: “Der Rat der der Stadt ist zu informieren bei einem Erreichungsgrad unter 75  Prozent und der Brandschutzbedarfsplan ist zu überarbeiten bei einem Erreichungsgrad unter 70 Prozent.“ Die Aufsichtsbehörden greifen erst ein, wenn der Grad von 50 Prozent nicht mehr erreicht wird. Des Weiteren weist er auf das Gutachten hin, welches bestätigt, dass die ausgewerteten Gesamtzielerreichungsgrade im Vergleich zu anderen Kommunen hoch sind.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm fasst zusammen, dass durch den Beschluss des Brandschutzbedarfsplanes die genannten Maßnahmen umgesetzt werden und keine Haftungsansprüche gegen die Ratsmitglieder geltend gemacht werden können.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Brandschutzbedarfsplan 2011

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die  dargestellten Personaleinsparungen vorzunehmen und auf die Wiederbeschaffung eines TLF 16/24 Tr und eines LNA-Fahrzeuges zu verzichten.

 

  1. Im Übrigen sind die notwendigen Beschaffungen, die sich aus dem Brandschutzbedarfsplan ergeben, nach Maßgabe des Haushaltes umzusetzen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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