04.11.2010 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Buddeberg spricht einen Artikel aus der gestrigen Tageszeitung über die fehlende Erteilung der Abbruchgenehmigung für das ehemalige Krupp-Werk IV in Hohenlimburg Obernahmer an. Sie möchte in diesem Zusammenhang in Erfahrung bringen: 1. In welcher Form die Verwaltung bisher tätig geworden ist. 2. Was getan werden kann bzw. muss, damit die zugesagten Mittel des Landes NRW in Höhe von 600.000 € nicht verfallen. 3. Welche Maßnahmen in Arbeit sind, um die nötigen Eigenmittel bereit zu stellen. 4. Ob die Fördermittel für derartige Investitionen bereits beantragt worden sind. 5. Ob die Aussicht besteht, dass die Maßnahme noch zeitgerecht durchgeführt werden kann.

 

Herr Grothe antwortet darauf hin, dass eine Ausnahmegenehmigung mit der Bezirksregierung bereits geregelt ist. Die Abbruchgenehmigung der Stadt konnte aufgrund einer noch fehlenden internen Stellungnahme noch nicht erteilt werden. Herr Grothe hat veranlasst, dass diese unverzüglich vorgelegt wird, damit die Genehmigung erteilt werden kann und Mitte bis Ende dieses Monats mit dem Abriss begonnen werden kann.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert eine schriftliche Antwort zu.

 

 

Frau Kingreen erinnert an die Anfrage von Herrn Kayser bezüglich des “fairen Handels“ aus der letzten Ratssitzung vom 16.09.2010, da diese noch nicht beantwortet wurde.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erläutert, dass die vorbereitete Stellungnahme noch nicht umfassend genug gewesen ist und noch Klärungsbedarf besteht. Die Antwort wird zeitnah erfolgen.

 

 

Herr Weber spricht die Rahmenbedingungen des Schlachthofsverkaufs an. Er möchte in Erfahrung bringen, ob es richtig sei, dass die Vereinbarung getroffen wurde, dass eine bestimmte Summe zu zahlen ist, sofern eine festgelegte Anzahl an Arbeitsplätzen nicht zur Verfügung gestellt wird. Des Weiteren möchte er wissen, ob eine Sicherungshypothek für das Grundstück eingetragen worden ist. Er hält dieses für sinnvoll und plädiert dafür, dieses nachzuholen, sofern noch nicht geschehen.

 

Herr Grothe erläutert, dass der Vertrag 31 Arbeitsplätze vorsieht. Da diese Voraussetzung nicht erfüllt wurde ist die vereinbarte Summe zu zahlen. Derzeit wird seitens der Verwaltung eine Beitreibung durchgeführt. Das Vollstreckungsverfahren läuft bereits. Zu diesem Zweck wurde zur Absicherung eine Grundschuld eingetragen.

 

 

Herr Dr. Preuß spricht die nichtöffentliche Beratung der Vorlage „Stadtentwässerung Hagen SEH – Feststellung des Jahresabschlusses 2009 sowie dem Gewinnverwendungsbeschluss“ aus der letzten Ratssitzung vom 16.09.2010 an. Herr Dr. Preuß hatte in der Sitzung beantragt, die Vorlage aufgrund der gebührenfinanzierten Mehreinnahmen im öffentlichen Teil zu beraten. Dieses wurde abgelehnt, da die Vorlage Angelegenheiten behandelte, die finanzielle Verhältnisse eines Dritten betraf. Er möchte wissen, inwieweit die SEH als 100 % städtisches Tochterunternehmen als dritte Person betrachten werden kann. Des Weiteren möchte er wissen, ob diese Haltung angesichts eines aktuellen Oberwaltungsgerichtsurteils (OVG NRW vom 3. Mai 2010 – 13a F 31/09 – ) hinfällig ist. Er legt hierzu einen Presseartikel vor (ANLAGE 6 der Niederschrift). Er bittet die Verwaltung, dieses Urteil zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, welche Änderungen bzw. Präzisierungen der Gemeindeordnung und der Satzung der SEH in Zukunft nötig sind, damit eine öffentliche Befassung möglich ist.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert eine schriftliche Antwort zu.

 

 

Herr Schmidt erinnert an die Anfrage der Fraktion Hagen Aktiv von Mitte August 2010 bezüglich des Werkhofs Obernahmer und dem noch ausstehenden zweiten Teil der Antwort.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass noch interner Klärungsbedarf besteht. Er sichert zu, dass die Beantwortung des restlichen Teiles zeitnah erfolgen wird.

Reduzieren

 

Reduzieren

__

Reduzieren

Anlagen