04.11.2010 - 6.9 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

·        Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

·        Der Jahresabschluss 2009 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt. Nach Beratung im Verwaltungsvorstand schlägt die Betriebsleitung vor, den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:

 

o  Einstellung in eine neue zweckgebundene Rücklage „Grundsicherung des technischen Betriebes (Stromversorgung, USV, Ausfallsicherung)“ in Höhe von 204.244,35 €.

 

·        Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

·        Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird im November 2010 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage