16.09.2010 - 5.2 Ausbildung 2011
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 16.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0713/2010 Ausbildung 2011
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf die ausliegende Antwort der
Verwaltung (ANLAGE 7 der Niederschrift) auf die gestellten Fragen aus dem HFA
vom 02.09.2010.
Frau Kramps kritisiert, dass die Tischvorlage in der Kürze der Zeit nicht gelesen werden
konnte.
Herr Schisanowski merkt an, dass für eine angemessene Beratung des
wichtigen Themas Ausbildung vorab das Personalentwicklungskonzept erforderlich
gewesen wäre. Die SPD-Fraktion sieht die Gefahr, dass es in den nächsten Jahren
zu einem Fachkräftemangel in der Verwaltung kommen wird. Daher behält sie sich
vor, nach Prüfung des Personalentwicklungskonzepts einen Antrag auf Aufstockung
der Ausbildungsplätze zu stellen. Der vorliegende Vorschlag und die Praxis der
umliegenden Städte zeigt, dass Ausbildung trotz des § 82 GO NRW möglich ist und
auch für das Jahr 2010 möglich gewesen wäre. Den aktuellen Zeitungsberichten
konnte entnommen werden, dass der erste Auszubildende seine Klage auf Übernahme
gewonnen hat. Das Vertrauen, welches die jungen Menschen seinerzeit mit Beginn
ihrer Ausbildung in die Stadt Hagen gesetzt haben, sollte mit einer beruflichen
Perspektive belohnt werden. Daher wird Herr Oberbürgermeister Dehm dazu
aufgefordert, auf weitere juristische Auseinandersetzungen zu verzichten und in
den noch streitigen Fällen die Übernahme der Auszubildenden zu erklären.
Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass das
Personalentwicklungskonzept Gegenstand des Haushaltssicherungskonzepts ist. Die
Entscheidung, in 2010 nicht auszubilden, wurde bereits vom vorherigen
Oberbürgermeister getroffen. Dieser Entscheidung hat er sich aufgrund der
personellen und finanziellen Situation der Stadt angeschlossen. Ab 2011 wird
wieder ausgebildet, aber nur mit Versprechen, die tatsächlich eingehalten
werden können. Es ist zu klären, ob ein juristischer Übernahmeanspruch besteht.
Der aktuell entschiedene Fall hatte Besonderheiten und kann daher nicht auf die
anderen Auszubildenden übertragen werden. Sollte sich herausstellen, dass die
nächsten Gerichtsentscheidungen einen Übernahmeanspruch feststellen, dann wird überprüft,
inwieweit dieses auf die anderen Auszubildenden übertragbar ist. Die Ursache
für dieses Problem liegt in Entscheidungen der Vergangenheit.
Anlagen
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(wie Dokument)
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51,6 kB
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