16.09.2010 - 5.11 Fortführung der Zusammenarbeit Stadt Hagen/Agen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.11
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 16.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB3/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Schmidt führt aus, dass dem Rat die vertraglichen
Vereinbarungen vorgelegt werden. Im Sozialausschuss wurde bemängelt, dass die
Argumente für eine Optionskommune nicht ausreichend dargestellt wurden. Mit der
Änderung des Sozialgesetzbuches II am 03.08.2010 hat sich konkretisiert, dass
die Stadt Hagen als Optionskommune im Laufe des nächsten Jahres 170 Mitarbeiter
der Bundesagentur für Arbeit übernehmen müsste. Des Weiteren müsste die Stadt
Hagen die komplette finanzielle Verantwortung für Fehlentscheidungen tragen.
Die Kosten für eine Umstellung auf eine Optionskommune wird auf 100 € pro
Bedarfsgemeinschaft geschätzt, das wären in Hagen mindestens 1,5 – 2 Mio.
€. Die Agentur für Arbeit gibt als Höchstgrenze sogar einen Wert von 150
€ pro Bedarfsgemeinschaft an.
Frau Richter führt ein Argument der Vorlage für die Belassung der Rechtsform Arbeitsgemeinschaft
an. Demnach ist eine Weiterführung sinnvoll, da die Kommune Kompetenzen in
flankierenden Maßnahmen in Form ihrer vielen Beratungsstellen hat. In diesen
Beratungsstellen sind im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts erhebliche Kürzungen
zu erwarten. Daher sollte darauf geachtet werden, dass der Arbeitsgemeinschaft
in dieser Hinsicht nicht die Kernkompetenzen entzogen werden.
Frau Helling ist der Auffassung, dass keine ausreichende Argumentation für eine Optionskommune
erfolgt ist. Die FDP-Fraktion kann keine Neutralität in der Betrachtung der
Rechtsformen erkennen und wird sich daher der Abstimmung enthalten.
Herr M. Weber teilt für die Ratsgruppe Die Linke mit, dass sie sich der
Abstimmung ebenfalls enthalten wird. Der
eingeschlagene Weg werde erst beobachtet. Vor allem werde darauf geachtet, dass
die Arbeitsgelegenheiten nicht überhand nehmen. Ziel könne nur eine Arbeit auf
dem 1. Arbeitsmarkt sein. Sollte es erforderlich sein, werden Änderungsanträge
eingereicht.
Beschluss:
1. Der Rat stimmt
der Weiterführung der Zusammenarbeit der Stadt Hagen
und der Agentur für Arbeit Hagen im „Jobcenter Hagen“ zu.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit den laufenden ARGE-Vertrag zu
modifizieren und anzupassen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sind
die in der Begründung aufgeführten Zielvorstellungen umzusetzen.
3. Die
Zusammenarbeit im Jobcenter soll entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben zunächst auf eine Laufzeit von fünf Jahren angelegt sein.
4. In Abstimmung
mit der Agentur für Arbeit, Hagen, wird die Geschäftsführung für weitere fünf Jahre (ab dem 1.1.2011) von
der Stadt Hagen gestellt, der Vorsitz der Trägerversammlung von der Agentur für
Arbeit.
5. In Abstimmung
mit der Agentur für Arbeit wird die Einrichtung eines Beirates fortgeführt.
