16.09.2010 - 5.11 Fortführung der Zusammenarbeit Stadt Hagen/Agen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Schmidt führt aus, dass dem Rat die vertraglichen Vereinbarungen vorgelegt werden. Im Sozialausschuss wurde bemängelt, dass die Argumente für eine Optionskommune nicht ausreichend dargestellt wurden. Mit der Änderung des Sozialgesetzbuches II am 03.08.2010 hat sich konkretisiert, dass die Stadt Hagen als Optionskommune im Laufe des nächsten Jahres 170 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit übernehmen müsste. Des Weiteren müsste die Stadt Hagen die komplette finanzielle Verantwortung für Fehlentscheidungen tragen. Die Kosten für eine Umstellung auf eine Optionskommune wird auf 100 € pro Bedarfsgemeinschaft geschätzt, das wären in Hagen mindestens 1,5 – 2 Mio. €. Die Agentur für Arbeit gibt als Höchstgrenze sogar einen Wert von 150 € pro Bedarfsgemeinschaft an.

 

Frau Richter führt ein Argument der Vorlage für die Belassung der Rechtsform Arbeitsgemeinschaft an. Demnach ist eine Weiterführung sinnvoll, da die Kommune Kompetenzen in flankierenden Maßnahmen in Form ihrer vielen Beratungsstellen hat. In diesen Beratungsstellen sind im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts erhebliche Kürzungen zu erwarten. Daher sollte darauf geachtet werden, dass der Arbeitsgemeinschaft in dieser Hinsicht nicht die Kernkompetenzen entzogen werden.

 

Frau Helling ist der Auffassung, dass keine ausreichende Argumentation für eine Optionskommune erfolgt ist. Die FDP-Fraktion kann keine Neutralität in der Betrachtung der Rechtsformen erkennen und wird sich daher der Abstimmung enthalten.

 

Herr M. Weber teilt für die Ratsgruppe Die Linke mit, dass sie sich der Abstimmung  ebenfalls enthalten wird. Der eingeschlagene Weg werde erst beobachtet. Vor allem werde darauf geachtet, dass die Arbeitsgelegenheiten nicht überhand nehmen. Ziel könne nur eine Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt sein. Sollte es erforderlich sein, werden Änderungsanträge eingereicht.

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Beschluss:

1.      Der Rat stimmt der Weiterführung der Zusammenarbeit der Stadt Hagen
und der Agentur für Arbeit Hagen im „Jobcenter Hagen“ zu.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit den laufenden ARGE-Vertrag zu modifizieren und anzupassen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sind die in der Begründung aufgeführten Zielvorstellungen umzusetzen.

3.      Die Zusammenarbeit im Jobcenter soll entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben zunächst auf eine Laufzeit von fünf Jahren angelegt sein.
                                   

4.      In Abstimmung mit der Agentur für Arbeit, Hagen, wird die Geschäftsführung  für weitere fünf Jahre (ab dem 1.1.2011) von der Stadt Hagen gestellt, der Vorsitz der Trägerversammlung von der Agentur für Arbeit.                                    

5.      In Abstimmung mit der Agentur für Arbeit wird die Einrichtung eines Beirates  fortgeführt.                                                                                                                

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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