16.09.2010 - 5.10 Einrichtung eines Servicezentrums - Sport (SZS)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker vermisst die Deckelung des Betrags, welchen die Stadt Hagen für das Servicezentrum Sport bereitstellt.

 

Herr Dr. Schmidt antwortet, dass der Betrag dem Haushaltsplan zu entnehmen ist.

 

Herr Thielmann bezieht sich auf § 2 des Vertrags, der die Aufgaben des Servicezentrums festlegt. Er führt aus, dass es die klassischen Sporteinrichtungen und –hallen gibt sowie die Schwimmbäder und in diesem Zusammenhang Hagenbad. Herr Thielmann möchte wissen, ob das Servicezentrum Sport für alle Sportler zuständig ist und ob bei der Übertragung von Schlüsselgewalt die kleinen Schwimmhallen inbegriffen sind. Außerdem möchte er in Erfahrung bringen, ob die Stadt Hagen und die HVG einen Vertrag bezüglich des Hallenmanagements abgeschlossen haben.

 

Herr Marscheider begrüßt die Einrichtung des Servicezentrums. Nach dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über das Sportamt sei die personelle Entscheidung für ihn nicht nachvollziehbar.

 

Frau Neuhaus möchte wissen, ob durch den heutigen Beschluss die in der Anlage 1 vorgesehenen Personen für die Stellen gesetzt sind. Sie ist der Auffassung, dass der vorgesehene Geschäftsführer nicht den Anforderungen der Rahmenrichtlinien des Landessportbundes entspricht. Daher sei es fraglich, ob der Zuschuss des Landessportbundes wie vorgesehen gezahlt wird.

 

Herr Thieser berichtet, dass ein einvernehmlicher Dienstvertrag abgeschlossen wird.

 

Frau Neuhaus zitiert aus den Rahmenrichtlinien des Landessportbundes. Der Landessportbund erwartet von einem Geschäftsführer, dass dieser in der Regel eine Ausbildung als Sportlehrer, Diplom oder Sportfachwirt, Betriebswirt mit Schwerpunkt Sportmanagement oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen kann. Sie bezweifelt weiterhin, dass die vorgesehene Person diese Voraussetzungen erfüllt.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm bittet darum, Personalien nicht in öffentlicher Sitzung zu diskutieren.

 

Herr Thieser weist darauf hin, dass die Rahmenrichtlinien die Anforderungen in der Regel erwarten. In vielen Stadtsportbünden in NRW gibt es bereits Ausnahmen.

 

Herr Strüwer begrüßt den Zusammenschluss des Sportamtes und des Stadtsportbundes. Dass die Sportvereine im Vorfeld mit eingebunden wurden, bewertet er positiv. Er geht auf die Aufgabe “Sport statt Gewalt“ aus § 2 des Vertrags ein. Er möchte wissen, ob vorgesehen ist, dass mit dem bestehenden eingetragenen Verein zusammengearbeitet wird.

 

Herr Feste bewertet die Bildung eines Servicezentrums ebenfalls positiv. Bei der Personalplanung teilt er die Bedenken von Frau Neuhaus bezüglich des Geschäftsführers.

 

Frau Kramps fragt, ob es vorgesehen und rechtlich zulässig ist, bei Ausscheiden einer Verwaltungskraft diese durch eine Kraft des Stadtsportbundes zu ersetzen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erinnert an den Zweck der Vorlage, die Kräfte aus Sportverwaltung und Stadtsportbund zu bündeln um die Arbeit der ehrenamtlich tätigen gemeinsam in den Sportvereinen zu unterstützen. Diese Gemeinschaft ist keine juristische. In Zukunft ist es denkbar, dass die Stadtverwaltung weniger Personal für diese Aufgabe  stellen kann. Dann wird es innerhalb der Kooperation Vereinbarungen geben, welche die Handlungsfähigkeit der Stadt weiterhin gewährleistet.

 

Herr Dr. Schmidt erläutert, dass die Zusammenarbeit mit dieser Vorlage beginnt und die Bedingungen laufend ausgestaltet und abgeändert werden können. Er kritisiert, dass im öffentlichen Teil der Sitzung die Geschäftsführerfähigkeit einer Person angezweifelt  wird, welche bereits seit 17 Jahren im Sportamt tätig ist und seit 9 Jahren die Funktion des Amtsleiters erfüllt und somit den Anforderungen entspricht. Er geht auf die gestellten Fragen ein. Bestimmte Verträge sind bisher noch nicht berücksichtigt worden. Die Stadt hat beispielsweise einen Vertrag mit der HVG über das Wasserflächenmanagement. Da die Verhandlungen in diesem und einigen anderen Bereichen viel Zeit in Anspruch nehmen, werden diese nach und nach erfolgen, damit die Arbeit des Sportzentrums zeitnah begonnen werden  kann. Bei der Übertragung von Sporthallen wird darauf geachtet, dass die Leistungsfähigkeit der Vereine nicht beeinträchtigt wird, dieses ist analog für kleine Schwimmhallen anwendbar.

 

Herr Dr. Fischer weist darauf hin, dass der Vorlage im Fachausschuss einstimmig und ohne Enthaltung zugestimmt wurde. Für die CDU-Fraktion ist es wichtig, dass die Richtlinienkompetenz in jedem Fall beim Oberbürgermeister und der Politik verbleibt. Dieses ist auf Seite 3 der Vorlage in Fettdruck hervorgehoben. Der Vertrag wird zunächst nur für zwei Jahre abgeschlossen, daher hat die CDU-Fraktion beantragt, dass nach einem Jahr bereits ein Zwischenbericht über die bisherigen Ausführungen sowie die neuen innovativen Wege erfolgen wird.

 

Frau Neuhaus teilt die positive Einstellung gegenüber der Bildung des Servicezentrums.  Sie bittet aufgrund der personellen Diskussion um eine Beratung dieser Einzelheit im nichtöffentlichen Teil.

 

Herr Krippner begrüßt die Schnittstellenbereinigung zwischen Stadtsportbund und Sportverwaltung. Er geht ebenfalls auf die bereits von Dr. Fischer genannten Punkte ein.

 

Herr Thieser führt aus, dass der Sinn des Zusammenschlusses nur darin liegen kann, dass die Servicefunktion für die Hagener Sportvereine verbessert, vereinfacht und beschleunigt wird. Er erläutert hierzu die derzeitige Situation. Der Stadtsportbund und das Sportamt sind zwar in einem Gebäude ansässig, haben aber jeweils eine eigene Telefonanlage, eine unabhängige EDV, eine unabhängige Datenbank. Das Sportamt ist aufgrund einer Teilzeitbesetzung nur vormittags erreichbar. In Zukunft wäre das Servicezentrum ganztägig erreichbar, unter einer Telefonnummer, mit einer gemeinsamen EDV und Datenbank. Dieses wird verdeutlichen, dass die Interessen und Ziele der städtischen Sportpolitik, des Stadtsportbundes und der Vereine in eine gemeinsame Richtung führen. Das Einsparpotential der Sachkosten wird durch dieses Beispiel ebenfalls deutlich. Es handelt sich heute nur um einen Grundsatzentscheidung. Er schließt sich der Kritik von Dr. Schmidt über die öffentliche Diskussion von Personalien an.

 

Frau Kramps möchte wissen, ob der Rat bei der Intensivierung der Aufgaben und Abläufe erneut beteiligt wird. Des Weiteren möchte sie eine konkrete Antwort auf ihre vorherige Frage zum möglichen Wiederbesetzungsverfahren bei Ausscheiden einer Verwaltungskraft.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm bestätigt, dass es nach einem Jahr eine Reflektion und laufend die Möglichkeit der Mitgestaltung und Einwirkung durch den Rat oder den Sport- und Freizeitausschuss geben wird.

 

Herr Dr. Schmidt führt aus, dass weiterhin die Beteiligung des Geschäftsführers des Servicezentrums am Sport- und Freizeitausschuss vorgesehen ist. Somit ist ein regelmäßiger Austausch mit der Politik gewährleistet. Sofern die Möglichkeit besteht, Verwaltungskräfte durch ehrenamtliche Mitarbeiter zu ersetzen wird dieses thematisiert. Hierbei sollte das Ziel, geeignete Personen für den Sport zu finden, die Hauptrolle spielen.

 

Herr Röspel zitiert aus der Vorlage, Seite 3, der Satz unter dem Fettgedruckten. Eine verstärkte Einbeziehung der Politik in den Stadtsportbund durch beratende Mandate im Vorstand ist kurzfristig anzustreben. Er möchte wissen, was darunter zu verstehen ist.

 

Herr Thieser erläutert, dass bei einem heutigen positiven Beschluss des Rates der Vorstand des Stadtsportbundes in Zukunft den Vorsitzenden des Sport- und Freizeitausschusses und dessen Stellvertreter zu jeder Vorstandssitzung des Stadtsportbundes einladen wird, damit die Kooperation auf dieser Ebene ebenfalls gewährleistet werden kann.

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Beschluss:

 

  1. Die Aufgaben des Sportamtes werden künftig gemeinsam mit dem Stadtsportbund in einem Servicezentrum Sport auf der Grundlage des in der Anlage dargestellten Vertrages gebündelt wahrgenommen werden.

 

  1. Städtischerseits wahrzunehmende Verwaltungsaufgaben für das Servicezentrum Sport werden dem neuen Fachbereich Bildung, Schule und Sport übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage