16.09.2010 - 5.8 Bestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 16.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
HEB GmbH:
I. Der
Rat der Stadt Hagen beschließt, der Bestellung von Herrn Erik Höhne zum
Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH nach Abschluss des
schriftlichen Gesellschafterbeschlussverfahrens, frühestens jedoch zum
01.09.2010, zuzustimmen.
II. Der
Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen
Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen
Beschlusses nach § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des
Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.
HUI GmbH:
I. Der
Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt,
dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt
Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH - Hagener
Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH Herrn Erik Höhne zum Mitglied
des Aufsichtsrates nach Abschluss des schriftlichen
Gesellschafterbeschlussverfahrens, frühestens jedoch zum 01.09.2010, bestellt.
II. Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen
Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannte
Person als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen und im Wege des
schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag zuzustimmen.
Die Beschlüsse sind bis zum 24.09.2010
umzusetzen.
