08.07.2010 - 5.9 Umsetzung des Transparenzgesetzes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 08.07.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Nigbur-Martini
erklärt für die
Herr Oberbürgermeister Dehm führt aus, dass ausschließlich aufgrund der Regelung des Transparenzgesetztes die Satzungen überarbeitet werden müssten. Da davon auszugehen ist, dass in der nächsten Zeit weitere Gesetzesänderungen Satzungsänderungen hervorrufen werden, ist bewusst auf eine genaue Zeitangabe verzichtet worden. Somit könnten dann mehrere Änderungen in einem Schritt erfolgen und Kosten gespart werden. Er schlägt vor, dass ein Enddatum gesetzt wird, damit das Verfahren in den nächsten 1-2 Jahren definitiv abgeschlossen wird, sofern in diesem Zeitraum keine weiteren Satzungsänderungen erforderlich wären.
Frau Nigbur-Martini gibt zu Bedenken, dass es möglicherweise Gesellschaften gibt, die zeitnah keinen weiteren Satzungsänderungen unterliegen und daher in diesen Fällen die Umsetzung des Transparentgesetzes bis ins unendliche hinausgezögert würde.
Herr Oberbürgermeister Dehm sagt zu, dass die Umsetzung in den nächsten 1-2 Jahren von der Verwaltung überwacht wird. Sollte dieses nicht oder lediglich für einige Gesellschaften erfolgen, würde die Thematik erneut im Rat erörtert.
Beschluss:
Gesellschaften
unter Punkt 1.1. und 2.1. der Begründung:
1. Der
Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die in der Begründung genannten
Gesellschaften die Vorgaben des § 108 Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 GO NRW (Neuregelung
durch das Transparenzgesetz) zeitnah umsetzen.
2. Der
dafür notwendige Gesellschafterbeschluss soll im schriftlichen Verfahren
erfolgen. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt dazu den Oberbürgermeister, die
erforderlichen Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen bei den
Gesellschaften im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 Abs. 2
GmbH-Gesetz zu fassen.
Gesellschaften
unter Punkt 1.2. und 2.2. der Begründung:
1. Der
Rat der Stadt Hagen beschließt, dass soweit die Stadt Hagen nicht unmittelbar,
sondern über andere Gesellschaften nur mittelbar beteiligt ist, die Muttergesellschaften
auf entsprechende Beschlüsse in ihren Tochtergesellschaften hinwirken.
2. Der
dafür notwendige Gesellschafterbeschluss soll im schriftlichen Verfahren erfolgen.
Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt dazu den Oberbürgermeister, im Wege des
schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der Muttergesellschaften zu
beschließen, dass die in der Begründung genannten Gesellschaften die Vorgaben
des § 108 Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 GO NRW (Neuregelung durch das
Transparenzgesetz) zeitnah umsetzen.
Der Beschluss ist bis zum 30.09.2010 umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,5 kB
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