08.07.2010 - 5.9 Umsetzung des Transparenzgesetzes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Nigbur-Martini erklärt für die Fraktion Hagen Aktiv, dass sie den Beschluss begrüßt. Der im Beschlussvorschlag unter Punkt 1 genannte Umsetzungszeitpunkt “zeitnah“ wird aber für bedenklich gehalten. Das Gesetz muss nicht bis zu einem bestimmten Termin umgesetzt werden, daher sollte das Wort durch umgehend ersetzt oder sogar ersatzlos gestrichen wird.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm führt aus, dass ausschließlich aufgrund der Regelung des Transparenzgesetztes die Satzungen überarbeitet werden müssten. Da davon auszugehen ist, dass in der nächsten Zeit weitere Gesetzesänderungen Satzungsänderungen hervorrufen werden, ist bewusst auf eine genaue Zeitangabe verzichtet worden. Somit könnten dann mehrere Änderungen in einem Schritt erfolgen und Kosten gespart werden. Er schlägt vor, dass ein Enddatum gesetzt wird, damit das Verfahren in den nächsten 1-2 Jahren definitiv abgeschlossen wird, sofern in diesem Zeitraum keine weiteren Satzungsänderungen erforderlich wären.

 

Frau Nigbur-Martini gibt zu Bedenken, dass es möglicherweise Gesellschaften gibt, die zeitnah keinen weiteren Satzungsänderungen unterliegen und daher in diesen Fällen die Umsetzung des Transparentgesetzes bis ins unendliche hinausgezögert würde.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt zu, dass die Umsetzung in den nächsten 1-2 Jahren von der Verwaltung überwacht wird. Sollte dieses nicht oder lediglich für einige Gesellschaften erfolgen, würde die Thematik erneut im Rat erörtert.

 

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Beschluss:

Gesellschaften unter Punkt 1.1. und 2.1. der Begründung:

 

1.         Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die in der Begründung genannten Gesellschaften die Vorgaben des § 108 Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 GO NRW (Neuregelung durch das Transparenzgesetz) zeitnah umsetzen.

 

2.         Der dafür notwendige Gesellschafterbeschluss soll im schriftlichen Verfahren erfolgen. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt dazu den Oberbürgermeister, die erforderlichen Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen bei den Gesellschaften im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

 

Gesellschaften unter Punkt 1.2. und 2.2. der Begründung:

 

1.         Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass soweit die Stadt Hagen nicht unmittelbar, sondern über andere Gesellschaften nur mittelbar beteiligt ist, die Muttergesellschaften auf entsprechende Beschlüsse in ihren Tochtergesellschaften hinwirken.

 

2.         Der dafür notwendige Gesellschafterbeschluss soll im schriftlichen Verfahren erfolgen. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt dazu den Oberbürgermeister, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der Muttergesellschaften zu beschließen, dass die in der Begründung genannten Gesellschaften die Vorgaben des § 108 Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 GO NRW (Neuregelung durch das Transparenzgesetz) zeitnah umsetzen.

 

 

 

Der Beschluss ist bis zum 30.09.2010 umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage