08.07.2010 - 1 Einwohnerfragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr T. möchte eine Frage bezüglich des angemessenen Wohnraumes von Arbeitslosengeld II – Empfängern stellen. Seiner Auffassung nach sei in NRW seit dem 01.01.2010 eine Wohnungsgröße von 50qm pro Person gesetzlich angemessen. Er möchte wissen, wann dieses auch in der Stadt Hagen umgesetzt wird, da die Arge Hagen nur 47 qm für Ihre Berechnungen zugrunde legen würde.

 

Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass diese Frage in der Einwohnerfragestunde bereits zweimal beantwortet worden ist. Die Stadt Hagen ist weiterhin der Auffassung, dass die bei der Berechung der Sozialleistungen zugrunde gelegten 47 qm rechtskonform sind.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert zusätzlich eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr O. stellt im Zusammenhang mit der Werkhof gGmbH die Frage, wie sich die  Rechtmäßigkeit der “Indoorgeschäfte“ mit der Gemeinnützigkeit vereinbaren lässt. Des Weiteren möchte er wissen, wo für den kleinen Verkaufsanteil der “Normalverdiener“ die maximale gesetzliche Verkaufssumme liegt (Möbel und Mehr).

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Reduzieren

 

Reduzieren