10.06.2010 - 5.20 Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - zum FNP ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker führt für die Fraktion Hagen Aktiv aus, dass sie weiterhin der Auffassung ist, die Haßleyer Insel nicht zu bebauen. Des Weiteren sei die Ansiedlung  der Firma Enervie an dieser Stelle falsch, dies sei am Bahnhof besser positioniert. Daher wird sie gegen diese Vorlage stimmen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass die endgültige Zustimmung zu einer Sitzverlagerung der Firma Enervie zur Haßleyer Insel nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt, sondern aufgrund einer tatsächlichen Meinungsbildung der Stadt Hagen als Aktionär der Enervie. Dieses wird nach der Sommerpause erörtert. Das Bebauungsplanverfahren wird bereits fortgeführt, damit bei einer positiven Entscheidung kein Zeitverlust durch Planungen entsteht. Er schlägt vor, über den geänderten Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses abzustimmen.

 

 

 

Hinweis der Schriftführerin: Herr Meier erklärt sich gemäß den §§ 31 und 43 GO NW i.V. mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

zu a):

Der Rat beschließt die Teilung des FNP-Änderungsverfahrens Nr. 35 – Haßleyer Insel – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen in zwei Teilabschnitte:

 

  • Teilbereich „A“: dieser umfasst den Bereich einschließlich des Landwirtschaftsweges.
  • Teilbereich „B“: dieser umfasst den Bereich nördlich des Landwirtschaftsweges.

 

Geltungsbereich:

 

Teilbereich „A“: Das Plangebiet wird begrenzt durch

  • die BAB A 45 im Westen
  • die Haßleyer Straße im Osten
  • den querenden Landwirtschaftsweg im Norden und
  • die Straße ‚Zur Hünenpforte im Süden.

 

Teilbereich „B“: Das Plangebiet wird begrenzt durch

  • die BAB A 45 im Westen
  • die Haßleyer Straße im Norden und Osten und
  • den querenden Landwirtschaftsweg im Süden.

 

zu b):

Der Rat weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.

Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu c):

Der Rat beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung 35 –Haßleyer Insel Teilbereich „A“ – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2, 3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur 35. Teiländerung des FNP gehörende Begründung (Teil A) vom 06.04.2010 und den Umweltbericht (Teil B) zuletzt ergänzt am 06.04.2010, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 2. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

 

zu d):

Das Verfahren für den Teilbereich „B“ wird mit der neuen Zielsetzung „Großflächiger Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten“ erneut durchgeführt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Für den Teilbereich „B“ wird der Beschluss zur erneuten Offenlage mit der neuen Zielsetzung Sonderbaufläche vorbereitet.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage