06.05.2010 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung verabschiedet sich Herr Oberbürgermeister Dehm von Herrn Reinhard Kolwe (Westfalenpost) und bedankt sich für die langjährige sachkompetente Berichterstattung und die Begleitung des Rates und der Verwaltung.

 

Herr Klinkert vermisst auf der Tagesordnung den Zwischenbericht der Fachplaner bezüglich der Kosten des Betriebes des Osthaus Museums und des Emil Schumacher Museums, welcher mit Beschluss der Vorlage 0106/2010 in der letzten Ratsitzung angefordert wurde.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass der Bericht nicht im Rat, sondern im  Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden soll.

 

Herr Grothe ergänzt, dass in dieser Woche bereits im Stadtentwicklungsausschuss mitgeteilt worden ist, dass zu den Themen Energie- und Klimatisierungskosten des Emil Schumacher Museums inzwischen über ein Gerichtsverfahren ein Gutachter bestellt wurde, um die weiteren juristische Schritte vorbereiten zu können.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass es zum Tagesordnungspunkt I.4.1 einen Ergänzungsantrag der Fraktion Hagen Aktiv gibt. Er bittet im Gesamtzusammenhang über beide Anträge zu beraten und abzustimmen.

 

Dagegen bestehen keine Bedenken.

 

Des Weiteren informiert er darüber, dass die CDU-Fraktion ihren Antrag auf Ausschussumbesetzung unter Tagesordnungspunkt I.4.2 zurück zieht. Die SPD-Fraktion hat zwischenzeitlich noch einen Antrag auf Ausschussumbesetzung eingereicht, welcher als Tischvorlage vorliegt und unter dem Tagesordnungspunkt I.4.2 zur Abstimmung gestellt wird.  

 

 

Herr O. verweist auf die erhaltene Antwort der Verwaltung auf seine Anfrage aus der letzten Ratssitzung bezüglich der Angemessenheitsregelung von Wohnungsgrößen. Er habe Kenntnis davon, dass alle bisherigen Urteile, entgegen dem Antwortschreiben, für 50 qm Wohnfläche gefällt worden seien. Er führt hierzu mehrere Beispielurteile auf - Beschluss vom 27.04.2010 SG Duisburg, Beschluss vom 15.04.2010 LSG NRW, Beschluss vom 25.02.2010 SG Aachen, Beschluss vom 24.03.2010 – LSG NRW. Vor diesem Hintergrund stellt er die Frage, wie die Antwort der Verwaltung bei dieser Urteilslage zu verstehen ist.

 

Des Weiteren führt er aus, dass Geringverdienern, ALG2- und Grundsicherungsempfängern, denen aufgrund ihres geringen Einkommens oder aufgrund ihres fehlenden Einkommens ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden müsse. Herr O. möchte wissen, auf welcher Grundlage dem genannten Personenkreis Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein verweigert werden.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert für beide Fragen eine schriftliche Antwort der Verwaltung zu.

 

Herr F. zeigt sich verwundert, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nun die Feuerwehr geprüft werden soll. Er führt aus, dass er seit 42 Jahren aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr tätig ist. In dieser Zeit hat er viele Amtsleiter der Hagener Feuerwehr erlebt, aber noch nie so einen engagierten, ehrlichen und fachbezogenen Amtsleiter wie es Horst Wisotzki ist. Er bezieht sich auf die Rede des Oberbürgermeisters zur Einweihung der freiwilligen Feuerwehr in Vorhalle. Herr Oberbürgermeister Dehm ist Arbeitgeber und müsse aufgrund der täglich erbrachten Leistungen der Brandmeister mit Herz für die Feuerwehr sein. Herr F. führt aus, dass der aktuelle Feuerwehrbedarfsplan mit Rücksicht auf die Haushaltskonsolidierung aufgestellt wurde. Seiner Auffassung nach wurde sogar weniger Bedarf angemeldet als tatsächlich benötigt. Daher sei eine erneute Überprüfung nicht nachvollziehbar.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm dankt Herrn F. für sein Statement und seinen langjährigen engagierten Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr. Er bekräftigt, dass er zu 100 Prozent hinter den Mitarbeitern steht und ihre besonderen Leistungen entsprechend würdigt. Er führt als Beispiel den besonders schwierigen Einsatz am vergangen Freitag an und lobt den sehr professionellen Einsatz. Die Überprüfung erfolgt, da Standards für viele Jahre festgelegt werden müssen. Dieses ist kein Angriff auf die Feuerwehr oder den Amtsleiter. Er bedauert sehr, dass dieser Eindruck entstanden ist. Es soll objektiviert werden, ob die Ausstattung im personellen und sachlichen Bereich angemessen ist. Dabei sollen die Erfahrungen, die andere Städte gemacht haben, genutzt werden. Aus diesem Grund erfolgt die externe Begleitung. Er weist darauf hin, dass im Rahmen der Überprüfung auch festgestellt werden kann, dass die Ausstattung in manchen Bereichen nicht ausreichend ist.

 

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