25.03.2010 - 5.3 Bestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf den Beschluss des HFA, demnach ist die Ziffer III für beide Gesellschaften ersatzlos gestrichen worden.

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Beschluss:

 

HEB GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen beschließt, der Bestellung von Herrn Frank Hengstenberg zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH zuzustimmen.

 

II.          Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.

 

III.        ENTFÄLLT

 

 

HUI GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH - Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH als Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Frank Hengstenberg bestellt.

 

II.          Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannte Person als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag zuzustimmen.

 

III.        ENTFÄLLT

 

Die Beschlüsse zu jeweils I. und II. sind bis zum 15.04.2010 umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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