25.03.2010 - 1 Einwohnerfragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm bittet vor Eintritt in die Tagesordnung damit einverstanden zu sein, den Tagesordnungspunkt I.5.6 Neubildung des Behindertenbeirates -Vorlage 0212/2010 - von der Tagesordnung abzusetzen, weil noch Abstimmungsbedarf besteht.

 

Gegen diese Vorgehensweise bestehen keine Bedenken.

 

Herr Thielmann bittet den Tagesordnungspunkt I.5.16 - Bebauungsplan Nr. 1/08 (597) – Wohnbebauung – Ergster Weg Nord – Vorlage 0669/2009 erneut zurückzustellen, da noch Beratungsbedarf gesehen wird.

 

Herr Thieser widerspricht diesem, er hält die Vorlage für abstimmungsreif, dieses wurde bereits durch den Stadtentwicklungsausschuss bestätigt.

 

Somit wird der Tagesordnungspunkt nicht abgesetzt.

 

 

 

Herr L. führt aus, dass die Gestaltung eines Bahnhofsvorplatzes für einen Bahnreisenden als Visitenkarte für die Stadt gilt.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm pflichtet dem bei. Die provisorische Toilettenanlage ist ein Ärgernis. Er berichtet über ein Schreiben eines Vorstandsmitgliedes der Deutschen Bahn, welches er im Herbst 2009 erhalten hat. Demnach sei die Toilettenanlage im Gebäude bis spätestens Ende Februar 2010 repariert und das Provisorium könnte abgebaut werden. Da dieses bislang nicht passiert ist, soll eine Frist gesetzt werden, mit dem Hinweis, dass dieses Provisorium nicht mehr länger geduldet werden kann.

 

Herr L. führt aus, dass er Bahnreisender ist und aufgrund des unhaltbaren Zustandes den Bundesverkehrsminister, den Verkehrsminister des Landes sowie Herrn Dr. Grube (Deutsche Bahn) angeschrieben hat. In den neuen Bundesländern seien Komplettrenovierungen von Bahnhöfen schnell vollzogen worden, in den alten Bundesländern sei dieses noch nicht mal für eine Reparatur von Toilettenanlagen möglich. Ebenfalls habe er in seinem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Stadt Hagen ein neues Museum eröffnet hat und dass der Bahntourist in Hagen durch solch ein Provisorium verprellt werde. Laut Informationen von Herrn L. sei der Abschluss des Umbaues an dem Abriss einer tragenden Wand gescheitert. Herr L. hat eine schriftliche Antwort von dem Vorsitzenden des Vorstandes für Service und Station der Deutschen Bahn erhalten. Demnach ist die Fertigstellung nun für Ende Mai 2010 geplant. Herr L. möchte seinen Briefverkehr zur Verfügung stellen und bittet Herrn Oberbürgermeister Dehm weiter in der Sache vorzugehen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert dieses zu.

 

Frau A. erinnert daran, dass sie bereits in der letzten Ratssitzung um Einsicht in die örtlichen Hinweise zu § 22 Abs. 1 SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung) – sog. KDU-Richtlinien gebeten hat. Dieses sei ihr mit der Begründung nach § 7 Abs. 2a IFW NRW verwehrt worden, obwohl sie die Einsichtnahme auf das Ergebnis des Verwaltungshandelns bezogen habe. Nach diesem Ergebnis werde in Hagen die Angemessenheit von Wohnraum gesetzlich bestimmt und geregelt. Die jeweils gültige KDU-Richtlinie sei also das Resultat eines abgeschlossenen Willensbildungsprozesses. Gleichzeitig ergebe sich ein Anspruch auf Einsicht gemäß § 25 SGB X, da die Kenntnis der KDU-Richtlinien zur Geltendmachung bzw. Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich sei. Daher stellt sie heute erneut die Frage, wann ihr Einsicht bzw. die Kopie der KDU-Richtlinien für folgende Zeiträume gegeben wird: 01.01.2009-01.01.2010, 01.01.2010 – 05.02.2010, 06.02.2010 – 16.02.2010 und 17.02.2010 – bis heute.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr O. verweist auf seine Anfrage aus der letzten Ratsitzung bezüglich der Angemessenheitsregelung von Wohnungsgrößen. Seiner Auffassung nach liegt die Angemessenheit bei 50 qm für eine Einzelperson und nicht bei 45 qm. Er berichtet von einem Schreiben des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW, wonach die angemessen Wohnungsgröße auf 50 qm festgelegt sei. Er möchte wissen, auf welches Gesetz sich die Verwaltung bei der Angemessenheitsregelung beruft.

 

Des Weiteren habe Herr O. Kenntnis davon, dass bereits eine Gesetzesänderung vorliegt. Demnach gäbe es eine Regelung “ALT“ bis 31.12.2009 (45 qm) und eine Regelung “NEU“ (50 qm) ab 01.01.2010. Herr O. stellt die Frage, weshalb die Stadt Hagen mit 45 qm rechne und die HGW mit den richtigen 50 qm.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert für beide Fragen eine schriftliche Antwort zu.

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1377&TOLFDNR=99078&selfaction=print